Inhalt

Schülerbeförderung zu den Förderschulen

Für Schulkinder der Förderschulen des Kreises ist ein Schülerspezialverkehr eingerichtet. Dieses Angebot gilt für Schulkinder, die auf ihrem Schulweg auf spezielle Hilfe angewiesen sind. 

Beschreibung

Um Schulkinder zu Förderschulen des Kreises zu befördern, hat der Kreis Mettmann einen sogenannten Schülerspezialverkehr eingerichtet. Dieser kann in Anspruch genommen werden, wenn es einem Schulkind nicht möglich ist, die Förderschule eigenständig oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen.

Der Schülerspezialverkehr wird überwiegend mit Kleinbussen oder Taxen organisiert, die den Bedürfnissen der Schulkinder angepasst sind.

Ein Informationsblatt zur Schülerfahrkostenerstattung finden Sie bei den Weiterführenden Informationen.

Voraussetzungen

Wenn Ihr Kind den Schülerspezialverkehr in Anspruch nehmen soll, stellen Sie bei der Schulverwaltung des Kreises Mettmann einen formlosen, schriftlichen Antrag. Der Antrag muss eine Begründung enthalten, warum Ihr Kind in den Schülerspezialverkehr aufgenommen werden soll. Der Antrag ist zu Beginn eines jeden Schuljahres neu zu stellen. In die Entscheidung über den Antrag wird die Schulleitung der Schule eingebunden.

Wenn Ihr Kind mit dem Schülerspezialverkehr befördert wird, haben Sie die Schulverwaltung des Kreises Mettmann über einen Schulwechsel oder Umzug unaufgefordert und mindestens zwei Wochen im Voraus zu informieren. Sofern die Voraussetzungen weiterhin bestehen, wird die Organisation der Fahrzeuge rechtzeitig durch den Kreis Mettmann angepasst.

Weiterführende Informationen

Kontakt

Kontakt