Reisen mit Betäubungsmitteln
Sie wollen mit Ihren ärztlich verschriebenen Betäubungsmitteln in das Ausland reisen? Dann benötigen Sie eine Bescheinigung Ihrer Ärztin oder Ihres Arztes, die von uns beglaubigt werden muss. Das passende Formular erhalten Sie hier.
Achtung
Sollten Sie die Bescheinigung kurzfristig benötigen, nehmen Sie bitte vorab Kontakt mit uns auf! Die Kontaktdaten finden Sie unten stehend. Vielen Dank!
Beschreibung
Reisen in Schengen-Staaten
Wenn Sie bis zu 30 Tage in Mitgliedsstaaten des Schengener Abkommens reisen und ärztlich verschriebene Betäubungsmittel mitnehmen wollen, brauchen Sie dafür eine Bescheinigung Ihrer Ärztin oder Ihres Arztes. Diese Bescheinigung zum Mitführen von Betäubungsmittel nach dem Schengen Abkommen müssen Sie von uns beglaubigen lassen, wenn Sie im Kreis Mettmann wohnen. Damit Ihr Anliegen vor Ort schnellstmöglich bearbeitet werden kann, rufen Sie gerne vorher bei uns an und vereinbaren einen Termin.
Reisen außerhalb des Schengen-Abkommens
Reisen Sie in Staaten außerhalb des Schengen-Abkommens und wollen Betäubungsmittel mitnehmen, setzen Sie sich bitte mit der betreffenden Botschaft oder dem Konsulat in Verbindung. Dort wird man Ihnen Auskünfte zu den Einfuhrbestimmungen von Betäubungsmitteln geben. In diesen Fällen ist das Formular Bescheinigung zum Mitführen von Betäubungsmitteln in Länder außerhalb des Schengener Abkommens zu verwenden.
Weitere Informationen zum Reisen mit Betäubungsmitteln stellt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zur Verfügung.
Erforderliche Unterlagen
1. Bescheinigung zum Mitführen von Betäubungsmitteln im Rahmen einer ärztlichen Behandlung
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- Für Reisen bis zu 30 Tage in Mitgliedsstaaten des Schengener Abkommens benötigen Sie die Bescheinigung zum Mitführen von Betäubungsmittel nach dem Schengen Abkommen.
- Für Reisen in Staaten außerhalb des Schengen-Abkommens benötigen Sie die Bescheinigung zum Mitführen von Betäubungsmitteln in Länder außerhalb des Schengener Abkommens.
Sie finden die aktuellen Formulare auf der Seite des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte.
Die Bescheinigung ist von Ihrem Arzt/ Ihrer Ärztin auszufüllen. Die Mengenangaben des Arzneimittels sind bitte für den Zeitraum der Reise durch den behandelnden Arzt/ die behandelnde Ärztin konkret zu ermitteln. Bitte beachten Sie, dass für jedes verschriebene Betäubungsmittel eine separate Bescheinigung erforderlich ist. Die Bescheinigung hat eine Gültigkeit von maximal 30 Tagen.
2. Kopie des letzten Betäubungsmittelrezeptes / der letzten Betäubungsmittelrezepte
3. Personalausweis
Sie müssen sich vor Ort ausweisen. Sollten Sie sich durch eine Person vertreten lassen, so ist eine entsprechende Vollmacht vorzulegen. In dem Fall muss sich der/die Bevollmächtigte ausweisen.
Kosten
Für diese Dienstleistung wird eine Gebühr in Höhe von 10 € erhoben. Diese können Sie vor Ort gerne mit ec-Karte zahlen.