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Jägerprüfung

Um erstmalig einen Jagdschein zu erhalten, müssen Sie eine Jägerprüfung abgelegen. Den Prüfungstermin veröffentlichen wir auf dieser Seite. Auch den Antrag zur Prüfungszulassung können Sie hier erhalten.

Beschreibung

Wenn Sie jagen möchten, benötigen Sie einen Jagdschein. Um erstmalig einen Jagdschein zu erhalten, müssen Sie eine Jägerprüfung ablegen.

Aktuelles

Die Jägerprüfung 2024 findet in der Zeit vom 22.04. bis zum 26.04.2024 statt. Anträge auf Zulassung zur Jägerprüfung sind bis spätestens zum 21.02.2024 einzureichen. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei diesem Termin um eine sogenannte Ausschlussfrist handelt, d.h. später eingehende Anträge dürfen nicht mehr berücksichtigt werden.

Die einzelnen Prüfungsteile finden wie folgt statt:

  • Der schriftliche Teil findet am Montag, den 22.04.2024, um 15.00 Uhr in Mettmann, Düsseldorfer Str. 26, Verwaltungsgebäude I (Haupthaus) 6. Etage, Raum 1.601, statt.  

  • Das Prüfungsschießen findet am Dienstag, den 23.04.2024 auf dem Schießstand des Vereins für Kugel- und Wurftaubenschießen Wesel in Diersfordt, Bislicher Wald 480 in 46487 Wesel statt.

  • Der mündlich-praktische Teil ist für die Zeit vom 24.04. bis zum 26.04.2024 vorgesehen. Die Prüfung findet in Mettmann, Düsseldorfer Straße 26, Verwaltungsgebäude I (Haupthaus) statt.

Nachprüfung

Die mündlich-praktische Nachprüfung findet am 26. und 27.08.2024 in Mettmann, Düsseldorfer Straße 26, Verwaltungsgebäude I (Haupthaus) statt.

Die Nachprüfung zur Schießprüfung findet am 26.08.2024 auf dem Schießstand des Vereins für Kugel- und Wurftaubenschießen Wesel in Diersfordt, Bislicher Wald 480 in 46487 Wesel, statt.

Eine Nachprüfung im schriftlichen Teil ist nicht möglich.

Anträge auf Zulassung zur Nachprüfung zur Jägerprüfung sind spätestens bis zum 25.06.2024 einzureichen.

Die Zulassungsgebühr für die Nachprüfung beträgt 30 Euro, für jeden Prüfungsteil werden 80 Euro Prüfungsgebühr erhoben (insgesamt höchstens 190 Euro).

Der Nachweis über die Einzahlung der Gebühr ist dem Antrag beizufügen. Eine Antragstellung kann hier formlos erfolgen.

Voraussetzungen

Wer an der Jägerprüfung teilnehmen möchte, muss bei Beginn der Prüfung mindestens 15 Jahre alt sein. Liegen Versagungsgründe nach § 17 Absatz 1 Nummer 2 und Satz 2 des Bundesjagdgesetzes vor, kann eine Zulassung zur Jägerprüfung nicht erfolgen.

Verfahrensablauf

Prüfungsinhalte

In der Jägerprüfung müssen Sie folgende Kenntnisse nachweisen:

  • Tierarten, Wildbiologie, Wildhege, Naturschutz
  • Jagdbetrieb, waidgerechte Jagdausübung, Sicherheitsbestimmungen, Jagdhundewesen, Behandlung des erlegten Wildes, Wildkrankheiten, Grundzüge des Land- und Waldbaues, Wildschadenverhütung
  • Waffentechnik, Führung von Jagd- und Faustfeuerwaffen (insbesondere sichere Handhabung, Gebrauch und Pflege der Jagd- und Faustfeuerwaffen)
  • Jagdrecht, Grundsätze und wichtige Einzelbestimmungen des Waffenrechts, des Tierschutzrechts, des Naturschutz- und Landschaftspflegerechts

Die Jägerprüfung vor dem Prüfungsausschuss der Unteren Jagdbehörde des Kreises Mettmann wird einmal jährlich durchgeführt und besteht aus einem schriftlichen Teil, einer Schießprüfung und einem mündlich-praktischen Teil. Der Termin für den schriftlichen Teil wird vom Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr NRW festgelegt. Die Termine für die Schießprüfung und den mündlich-praktischen Teil schließen sich an den schriftlichen Teil an.

Sollten Sie den mündlich-praktischen Prüfungsteil und/oder die Schießprüfung nicht bestehen, können Sie sich hierfür zu einer Nachprüfung anmelden. Für den schriftlichen Teil ist dies nicht möglich.

Vorbereitung / Lehrgänge

Zur Vorbereitung auf die Jägerprüfung empfiehlt sich die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang. Dort werden Sie umfassend in Theorie und Praxis ausgebildet und erfahren alles, um die Jägerprüfung erfolgreich bestehen zu können.

Informationen zu Vorbereitungslehrgängen in der näheren Umgebung des Kreises Mettmann erhalten Sie beispielsweise auf der Homepage der Kreisjägerschaft Düsseldorf-Mettmann e.V..

Erforderliche Unterlagen

Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung muss spätestens zwei Monate vor dem Termin des schriftlichen Prüfungsteils bei der Unteren Jagdbehörde des Kreises Mettmann eingegangen sein. Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • Führungszeugnis Belegart 0 (Behördenführungszeugnis gemäß §30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz; am Tag der schriftlichen Prüfung nicht älter als sechs Monate)

  • Nachweis einer Vereinigung der Jäger (oder einer ihrer satzungsgemäßen Untergliederungen) über die sichere Handhabung und das Schießen mit einer Kurzwaffe mit einem Mindestkaliber von neun Millimetern (am Tag der schriftlichen Prüfung nicht älter als ein Jahr)

  • Nachweis über die Teilnahme an einer von unserem Amt für Verbraucherschutz (Veterinärwesen) anerkannten Schulung zur "kundigen Person im Umgang mit Wildfleisch" nach Anhang III Abschnitt IV Kapitel I Nummer 4 der Verordnung (EG) Nummer 853/2004
  • Nachweis über die Einzahlung der fälligen Gebühr

Weiterführende Informationen

Kosten

Die Gebühr für die Teilnahme an der Jägerprüfung beträgt insgesamt 250 Euro (30 Euro Zulassungsgebühr sowie 220 Euro Prüfungsgebühr).

Die Zulassungsgebühr für die Nachprüfung zur Jägerprüfung beträgt 30 Euro; für jeden Prüfungsteil werden 80 Euro Prüfungsgebühr erhoben.

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