Fischerprüfung
Wenn Sie auf Fischfang gehen möchten, müssen Sie zunächst eine Fischerprüfung bestehen. Die Prüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Weitere Informationen und Anträge erhalten Sie hier.
Beschreibung
Jugendliche zwischen 10 und 15 Jahren können sich ohne Ablegung einer Fischerprüfung beim Bürgerbüro der Gemeinde Ihres Wohnsitzes einen Jugendfischereischein ausstellen lassen. Mit einem Jugendfischereischein darf generell nur in Begleitung einer Person mit Jahresfischereischein geangelt werden.
Prüfungstermine
Die nächsten Fischerprüfungen des Kreises Mettmann finden wie folgt statt:
- 05. und 06. März 2025
- 12. und 13. November 2025
Anträge auf Zulassung zur Fischerprüfung sind spätestens bis zum 04. Februar 2025 für die Prüfung im März, bzw. bis zum 11. Oktober 2025 für die Prüfung im November einzureichen.
Anträge können mit den erforderlichen Dokumenten (siehe Antragsformular) bei der Kreisverwaltung Mettmann, Abt. 32-21, Düsseldorfer Str. 26, 40822 Mettmann, per E-Mail an fischereibehoerde@kreis-mettmann.de oder über den Online-Service eingereicht werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei diesem Termin um eine Ausschlussfrist handelt. Später eingehende Anträge dürfen nicht mehr berücksichtigt werden. Die Prüfungsbewerber müssen am Prüfungstag das 13. Lebensjahr vollendet haben.
Voraussetzungen
Frühestens mit 13 Jahren können Sie an der Fischerprüfung teilnehmen. Trotz absolvierter Fischerprüfung kann bis zum 14. Lebensjahr lediglich ein Jugendfischereischein ausgestellt werden. Ein Jahresfischereischein kann nach absolvierter Fischerprüfung erst ab einem Alter von 14 Jahren erworben werden. Spätestens mit 16 Jahren muss die gewöhnlich Fischerprüfung abgelegt werden.
Verfahrensablauf
Wenn Sie Ihren Wohnsitz im Kreis Mettmann haben, müssen Sie die Prüfung vor dem Prüfungsausschuss der Unteren Fischereibehörde des Kreises Mettmann ablegen. Wohnen Sie nicht im Kreis Mettmann, möchten aber hier die Fischerprüfung ablegen, benötigen wir von Ihnen eine Ausnahmegenehmigung der Unteren Fischereibehörde Ihres Wohnortes.
Die Prüfung besteht aus einem theoretischen Teil mit schriftlichen Fragen und einem praktischen Teil. Abgefragt werden - mit jeweils zehn Fragen - Kenntnisse in sechs Fachgebieten:
- allgemeine Fischkunde
- spezielle Fischkunde
- Gewässerkunde und Fischhege
- Natur- und Tierschutz
- Gerätekunde
- Gesetzeskunde
Im praktischen Teil müssen Sie ein Angelgerät für den Fischfang waidgerecht zusammenbauen, das weitere notwendige Zubehör hinzufügen und eine ausreichende Artenkenntnis der hier vorkommenden Fische, Neunaugen und Krebse auf Bildtafeln nachweisen.
Sollten Sie den theoretischen Teil bestehen, den praktischen Teil jedoch nicht, müssten Sie in einer Nachprüfung lediglich den praktischen Teil wiederholen.
Weitere Informationen hierzu finden Sie unter dem externen Link “Verordnung über die Fischerprüfung“.
Erwerb des Fischereischeins
Mit dem Zeugnis der bestandenen Prüfung können Sie im Bürgerbüro Ihrer Stadt (siehe Internetlinks unter weiterführende Informationen) einen Fischereischein erwerben.
Verlust des Prüfungszeugnisses
Falls Sie Ihr Prüfungszeugnis verloren haben, stellen wir Ihnen auf Antrag ein Ersatzzeugnis aus.
Ablegung der Fischerprüfung bei einer anderen Fischereibehörde
In begründeten Fällen können Sie, wenn Sie im Kreis Mettmann wohnen, die Fischerprüfung auch bei einer anderen Fischereibehörde ablegen. Dafür benötigen Sie von uns eine Ausnahmegenehmigung, die Sie bei uns beantragen können.
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung der Ausnahmegenehmigung circa 6 bis 8 Tage in Anspruch nimmt.
Weiterführende Informationen
Externe Links
Kosten
- 50 Euro für die Prüfung
- 30 Euro für eine erforderliche Nachprüfung
- 35 Euro für ein Ersatzfischerprüfungszeugnis
- 15 Euro für eine Ausnahmegenehmigung
Datenschutzhinweise
Formulare zum Download
- (PDF, 123 kB)
- (PDF, 102 kB)
- (PDF, 52 kB)