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Fahrlehrerlaubnis

Wenn Sie als selbstständiger Unternehmer eine Fahrschule führen möchten, benötigen Sie eine Fahrschulerlaubnis. Ihren Antrag nehmen wir in der Führerscheinstelle des Kreises Mettmann gerne entgegen.

Beschreibung

Um als Fahrlehrer zu arbeiten, benötigen Sie eine "Fahrlehrerlaubnis". Eine "Fahrschulerlaubnis" brauchen Sie nur dann, wenn Sie eine Fahrschule als selbstständiger Unternehmer führen möchten.

Falls Sie als angestellter Fahrlehrer in einer Fahrschule arbeiten wollen, muss der Inhaber der Fahrschule eine Fahrschulerlaubnis haben. Diese muss er für einzelne oder für alle Führerscheinklassen bei uns beantragen. Wir bitten, für diesen Antrag Kontakt mit uns aufzunehmen.

Ihre Fahrlehrerlaubnis können Sie formlos bei uns beantragen. Bitte geben Sie dabei an, welche Fahrlehrerlaubnisklasse Sie wünschen. Dieser Antrag muss von Ihnen nicht persönlich bei uns gestellt werden, es ist jedoch zu empfehlen.

Wie sich die Ausbildung im Einzelnen gestaltet, entnehmen Sie bitte der Publikation "Ausbildung und Prüfung Fahrlehrer".

Voraussetzungen

Wenn Sie Fahrlehrer werden möchten, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Mindestalter 21 Jahre
  • geistige und körperliche Eignung
  • Es dürfen keine Tatsachen vorliegen, die Sie für eine Fahrlehrertätigkeit ungeeignet erscheinen lassen.
  • eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder eine gleichwertige Vorbildung
  • Besitz der Führerscheinklasse BE (3 Jahre Vorbesitz einer deutschen Fahrerlaubnis)
  • Ausbildung zum Fahrlehrer an einer amtlich anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätte innerhalb der letzten drei Jahre
  • fachliche Eignung, die in einer Prüfung nachgewiesen werden muss

Erforderliche Unterlagen

Bitte fügen Sie Ihrem formlosen Antrag folgende Unterlagen bei:

  • Geburtsurkunde oder gültiges Dokument zur Identifizierung (zum Beispiel Personalausweis, Reisepass, Reiseausweis, Aufenthaltstitel)
  • Lebenslauf
  • Zeugnis einer Ärztin oder eines Arztes über die körperliche und geistige Eignung (Vordruck zum Herunterladen siehe unten) – nicht älter als 1 Jahr
  • augenfachärztliche Untersuchung oder Gutachten einer Augenärztin, eines Arbeits- oder Betriebsmediziners gemäß Anlage 6 Fahrerlaubnis-Verordnung (nicht älter als zwei Jahre)
  • persönliche Vorlage Ihres Führerscheins oder Übersendung einer amtlich beglaubigten Kopie
  • Nachweise über Ihre Vorbildung (Schul- und Berufsabschlusszeugnisse)
  • Bescheinigung einer amtlich anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätte über die Teilnahme an einem Lehrgang
  • Nachweis über die Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses der Belegart "O". Die Beantragung des Führungszeugnisses ist nur bei Ihrer Stadtverwaltung (Bürgerbüro) möglich und darf nicht älter als drei Monate sein

Weiterführende Informationen

Kosten

  • 40,90 Euro für den Anwärterschein Fahrlehrer
  • 40,90 Euro für den Fahrlehrerschein

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