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Förderung von Wohneigentum

Sie wollen ein Haus oder eine Eigentumswohnung kaufen?

Das Land Nordrhein-Westfalen stellt zinsgünstige Darlehen (0,5%) mit einem Tilgungsnachlass (10 %) zur Verfügung.
Die Förderung ist abhängig vom Familieneinkommen.
Von den Gesamtkosten des Objektes (Kaufpreis und Nebenkosten) sind 7,5 % als Eigenleistung zu tragen.

Achtung

Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,

aufgrund der aktuellen Arbeitsauslastung sehen wir uns leider gezwungen, unsere telefonischen Sprechzeiten vorübergehend auf einen Tag pro Woche zu reduzieren.

Für persönliche Vorsprachen bitten wir Sie im Rahmen der telefonischen Sprechzeiten einen Termin zu vereinbaren.

Neue Sprechzeiten:

Tag: Mittwoch

Uhrzeit: 9-12 Uhr und 13-16 Uhr

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Geduld.

Bei Fragen oder Anliegen stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.

Beschreibung


Was wird gefördert? 

  • Der Neubau oder der Kauf eines Neubaus eines Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung
  • Der Kauf eines gebrauchten Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung

Näheres finden Sie in der Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen im Land NRW 2024.

Zinsgünstige Darlehen

Sie erhalten ein Zinsgünstiges Darlehen (0,5%) in Höhe von:

  • Einkommensgruppe A (WBS) 148.000 Euro (Heiligenhaus, Velbert)
  • Einkommensgruppe B (40% über WBS) 88.000 Euro (Heiligenhaus, Velbert)
  • Einkommensgruppe A (WBS) 184.000 Euro (Erkrath, Haan, Hilden, Langenfeld, Mettmann, Monheim am Rhein, Ratingen, Wülfrath)
  • Einkommensgruppe B (40 % über WBS) 110.000 Euro (Erkrath, Haan, Hilden, Langenfeld, Mettmann, Monheim am Rhein, Ratingen, Wülfrath)
Zuzüglich je 24.000 Euro je Kind oder schwerbehinderter Person.

Tilgungsnachlass

Der Tilgungsnachlass beträgt 10%.

Voraussetzungen

Ein wichtiger Hinweis vorab

Selbst wenn Ihre persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind kann es sein, dass die Mittel, welche dem Kreis Mettmann zugewiesen wurden, bereits ausgeschöpft sind. Auch in diesem Fall ist – unabhängig von Ihren persönlichen Verhältnissen – keine Förderung möglich.

Gefördert werden

  • Haushalte, die bestimmte Einkommensgrenzen einhalten.

    Einkommensgrenzen: Seit 01.01.2025 gelten neue Grenzwerte für die Ermittlung des anrechenbaren Einkommens.
    1-Personen-Haushalt:  23.540 Euro
    2-Personen-Haushalt:  28.350 Euro
    Zuschlag für jede weitere zum Haushalt rechnende Person:  6.530 Euro
    Zuschlag für jedes zum Haushalt gehörende Kind im Sinne des § 32 Absätze 1 bis 5 Einkommensteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Oktober 2009 (BGBl. I S. 3366, 3862), das zuletzt durch Artikel 33 des Gesetzes vom 23. Oktober 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 323) geändert worden ist:  860 Euro

    Diese Einkommensgrenzen sind ab 1. Januar 2025 bei allen Förderzusagen nach § 10 WFNG NRW, der Erteilung von Wohnberechtigungsscheinen gemäß § 18 WFNG NRW und bei allen sonstigen Verwaltungsentscheidungen, bei denen die Einkommensgrenzen nach § 13 Absatz 1 WFNG maßgeblich sind, zu berücksichtigen.

    Für die Einkommensgruppe B ergeben sich folglich zu 40 % höhere Werte.

    Förderanträge, die im Gültigkeitszeitraum der Förderrichtlinie für das Jahr 2024 eingegangen sind und über die noch nicht entschieden werden konnte, werden entsprechend bewertet.

Nähere Informationen finden Sie dazu unter: Chancenprüfer Wohneigentum (NRW.Bank)

Eine Förderung ist nicht möglich, wenn

  • das Einkommen nicht den Fördervoraussetzungen entspricht
  • eine Tragbarkeit der geplanten Finanzierung nicht gegeben ist
  • eine Kostenangemessenheit nicht gegeben ist
  • der Antrag nach Baubeginn gestellt wird

Verfahrensablauf

Der Antrag kann direkt von Ihnen gestellt werden:

  • Sie laden alle Unterlagen unter "Unterlagen zum Download" herunter und füllen diese aus.
  • Die erforderlichen Unterlagen können Sie einscannen und auch nachreichen.
  • Alle Unterlagen können Sie unter "Kontakt" mit dem Kontaktformular an den Kreis Mettmann senden.
  • Sie erhalten eine Eingangsbestätigung.
  • Fehlende Unterlagen und Informationen werden von uns eingeholt.
  • Das Familieneinkommen wird berechnet und mit der Einkommensgrenze verglichen. Hiervon hängt die grundsätzliche Förderung ab und in welcher Höhe Sie das Darlehen erhalten können.
    Ihr Familien-Nettoeinkommen – abzüglich Ihrer finanziellen Belastungen durch bestehende und zukünftige Darlehen oder regelmäßige Zahlungen wie zum Beispiel Unterhalt – muss die Einkommensgrenze für die Tragbarkeit der Belastung (Mindestrückbehalt) überschreiten. Damit ist gewährleistet, dass Sie sich nicht überschulden.
  • Es findet eine Ortsbesichtigung des Objektes statt (der Termin wird mit Ihnen vereinbart) und die Kosten des Objektes werden auf Angemessenheit überprüft.
  • Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, kann eine Förderzusage durch den Kreis Mettmann erteilt werden.
  • Den Darlehensvertrag schließen Sie mit der NRW.Bank.

Bitte vereinbaren Sie den Termin mit dem Notar nicht zu kurzfristig. Die Bearbeitung des Antrages und des Darlehensvertrags mit der NRW.Bank dauert einige Zeit (siehe Kundeninformation der NRW.Bank).

Erforderliche Unterlagen

Neben dem Antragsformular und der datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:

Persönliche Verhältnisse

  • Kopie vom Personalausweis
  • Meldebescheinigung (aller Haushaltsangehörigen)
  • Heiratsurkunde
  • Schulbescheinigungen/Kinder; Ausbildungs-, Studiennachweise

Einkommensverhältnisse

Weitere Nachweise zur Einkommensermittlung und zur Tragbarkeitsprüfung

  • Kostenpflichtige Schufa-Auskunft. Eine Datenkopie nach Art. 15 DS-GVO der Schufa reicht nicht aus.
  • Nachweis über Schwerbehinderung oder Pflegegrad
  • Bescheid Kindergeld
  • Nachweis über Kinderbetreuungskosten
  • Nachweis gegebenenfalls über weitere Aufwendungen aufgrund der Schwerbehinderung/Pflege, die nicht von anderen Leistungserbringern abgedeckt werden
  • Nachweise privater Renten- Kranken-, Lebensversicherung etc.
  • Nachweis von Unterhaltszahlungen/ Unterhaltsempfang

Finanzierung (Vermögen, Eigenleistung, Fremddarlehen)

  • Nachweis der Eigenleistung (Bargeld und/oder Selbsthilfe), Kontoauszug
  • bei Fremddarlehen: unverbindliche Darlehenszusage/Darlehensangebot für Fremdmittel mit entsprechenden Darlehenskonditionen

Objekt

  • Exposé
  • Lageplan
  • Grundrisse, Wohnflächenberechnung
  • bei Neubau: weitere Unterlagen: Kaufvertrag, Pläne, Wohnflächenberechnung, Gesamtkosten
  • Entwurf des Kaufvertrags
  • Grundbuchauszug
  • gegebenenfalls Aufstellung zu den Erwerbsnebenkosten

Weiterführende Informationen

Kosten

Im Falle einer Bewilligung werden Verwaltungsgebühren erhoben.

Gebühren für Anträge bis zum 31.12.2024: 400 Euro

Gebühren für Anträge ab 01.01.2025: 350 Euro plus 0,4% der bewilligten Darlehenssumme, maximal 1.000 Euro. Mangelnde Mitwirkung nach Antragstellung: 350 Euro

Rechtsgrundlage(n)

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