Förderung von Wohneigentum
Sie wollen ein Haus oder eine Eigentumswohnung kaufen?
Das Land Nordrhein-Westfalen stellt zinsgünstige Darlehen (0,5%) mit einem Tilgungsnachlass (10 %) zur Verfügung.
Die Förderung ist abhängig vom Familieneinkommen.
Von den Gesamtkosten des Objektes (Kaufpreis und Nebenkosten) sind 7,5 % als Eigenleistung zu tragen.
Achtung
Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,
aufgrund der aktuellen Arbeitsauslastung sehen wir uns leider gezwungen, unsere telefonischen Sprechzeiten vorübergehend auf einen Tag pro Woche zu reduzieren.
Für persönliche Vorsprachen bitten wir Sie im Rahmen der telefonischen Sprechzeiten einen Termin zu vereinbaren.
Neue Sprechzeiten:
Tag: Mittwoch
Uhrzeit: 9-12 Uhr und 13-16 Uhr
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Geduld.
Bei Fragen oder Anliegen stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.
Beschreibung
Was wird gefördert?
- Der Neubau oder der Kauf eines Neubaus eines Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung
- Der Kauf eines gebrauchten Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung
Näheres finden Sie in der Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen im Land NRW 2024.
Zinsgünstige Darlehen
Sie erhalten ein Zinsgünstiges Darlehen (0,5%) in Höhe von:
- Einkommensgruppe A (WBS) 148.000 Euro (Heiligenhaus, Velbert)
- Einkommensgruppe B (40% über WBS) 88.000 Euro (Heiligenhaus, Velbert)
- Einkommensgruppe A (WBS) 184.000 Euro (Erkrath, Haan, Hilden, Langenfeld, Mettmann, Monheim a.R., Ratingen, Wülfrath)
- Einkommensgruppe B (40 % über WBS) 110.000 Euro (Erkrath, Haan, Hilden, Langenfeld, Mettmann, Monheim a.R., Ratingen, Wülfrath)
Tilgungsnachlass
Der Tilgungsnachlass beträgt 10%.
Voraussetzungen
Ein wichtiger Hinweis vorab
Selbst wenn Ihre persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind kann es sein, dass die Mittel, welche dem Kreis Mettmann zugewiesen wurden, bereits ausgeschöpft sind. Auch in diesem Fall ist – unabhängig von Ihren persönlichen Verhältnissen – keine Förderung möglich.
Gefördert werden
- Haushalte, die bestimmte Einkommensgrenzen einhalten.
Nähere Informationen finden Sie dazu unter: Chancenprüfer Wohneigentum (NRW.Bank)
Eine Förderung ist nicht möglich, wenn
- das Einkommen nicht den Fördervoraussetzungen entspricht
- eine Tragbarkeit der geplanten Finanzierung nicht gegeben ist
- eine Kostenangemessenheit nicht gegeben ist
- der Antrag nach Baubeginn gestellt wird
Verfahrensablauf
Der Antrag kann direkt von Ihnen gestellt werden:
- Sie laden alle Unterlagen unter "Unterlagen zum Download" herunter und füllen diese aus.
- Die erforderlichen Unterlagen können Sie einscannen und auch nachreichen.
- Alle Unterlagen können Sie unter "Kontakt" mit dem Kontaktformular an den Kreis Mettmann senden.
- Sie erhalten eine Eingangsbestätigung.
- Fehlende Unterlagen und Informationen werden von uns eingeholt.
- Das Familieneinkommen wird berechnet und mit der Einkommensgrenze verglichen. Hiervon hängt die grundsätzliche Förderung ab und in welcher Höhe Sie das Darlehen erhalten können.
Ihr Familien-Nettoeinkommen – abzüglich Ihrer finanziellen Belastungen durch bestehende und zukünftige Darlehen oder regelmäßige Zahlungen wie zum Beispiel Unterhalt – muss die Einkommensgrenze für die Tragbarkeit der Belastung (Mindestrückbehalt) überschreiten. Damit ist gewährleistet, dass Sie sich nicht überschulden. - Es findet eine Ortsbesichtigung des Objektes statt (der Termin wird mit Ihnen vereinbart) und die Kosten des Objektes werden auf Angemessenheit überprüft.
- Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, kann eine Förderzusage durch den Kreis Mettmann erteilt werden.
- Den Darlehensvertrag schließen Sie mit der NRW.Bank.
Bitte vereinbaren Sie den Termin mit dem Notar nicht zu kurzfristig. Die Bearbeitung des Antrages und des Darlehensvertrags mit der NRW.Bank dauert einige Zeit (siehe Kundeninformation der NRW.Bank).
Erforderliche Unterlagen
Neben dem Antragsformular und der datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:
Persönliche Verhältnisse
- Kopie vom Personalausweis
- Meldebescheinigung (aller Haushaltsangehörigen)
- Heiratsurkunde
- Schulbescheinigungen/Kinder; Ausbildungs-, Studiennachweise
Einkommensverhältnisse
- Formular Einkommenserklärung (bei mehreren Personen mit Einkommen je 1). Beachten Sie hierzu auch die Hinweise.
- Formular Anlage zur Einkommenserklärung
- Einkommensnachweise des Antragmonats sowie 11 Monate rückwirkend
- bei aktueller Änderung oder keine vorherige Beschäftigung den aktuellen Einkommensnachweis
- Steuerbescheid als Nachweis erhöhter Werbungskosten
- Formular Selbstauskunft mit Angaben zu Belastungen wie laufende Kredite oder Unterhaltszahlungen
Weitere Nachweise zur Einkommensermittlung und zur Tragbarkeitsprüfung
- Kostenpflichtige Schufa-Auskunft. Eine Datenkopie nach Art. 15 DS-GVO der Schufa reicht nicht aus.
- Nachweis über Schwerbehinderung oder Pflegegrad
- Bescheid Kindergeld
- Nachweis über Kinderbetreuungskosten
- Nachweis gegebenenfalls über weitere Aufwendungen aufgrund der Schwerbehinderung/Pflege, die nicht von anderen Leistungserbringern abgedeckt werden
- Nachweise privater Renten- Kranken-, Lebensversicherung etc.
- Nachweis von Unterhaltszahlungen/ Unterhaltsempfang
Finanzierung (Vermögen, Eigenleistung, Fremddarlehen)
- Nachweis der Eigenleistung (Bargeld und/oder Selbsthilfe), Kontoauszug
- bei Fremddarlehen: unverbindliche Darlehenszusage/Darlehensangebot für Fremdmittel mit entsprechenden Darlehenskonditionen
Objekt
- Exposé
- Lageplan
- Grundrisse, Wohnflächenberechnung
- bei Neubau: weitere Unterlagen: Kaufvertrag, Pläne, Wohnflächenberechnung, Gesamtkosten
- Entwurf des Kaufvertrags
- Grundbuchauszug
- gegebenenfalls Aufstellung zu den Erwerbsnebenkosten
Weiterführende Informationen
Interne Links
Externe Links
Kosten
Im Falle einer Bewilligung werden Verwaltungsgebühren in Höhe von 400 Euro erhoben.
Rechtsgrundlage(n)
- (119 kB)
- (1.6 MB)
Datenschutzhinweise
- (39 kB)
Formulare zum Download
- (PDF, 398 kB)
- (PDF, 193 kB)
- (PDF, 50 kB)
- (PDF, 218 kB)
- (PDF, 125 kB)
- (PDF, 221 kB)