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Erlaubnis für gewerblichen Güterkraftverkehr

Gewerblicher Güterkraftverkehr ist die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen. Dieser Güterkraftverkehr ist erlaubnispflichtig, wenn das zulässige Gesamtgewicht des benutzten Transportmittels einschließlich Anhänger mehr als 3,5 Tonnen beträgt.

Voraussetzungen

Allgemeine Güterkraftverkehrserlaubnis

Mit dieser Erlaubnis dürfen Sie Güterkraftverkehr innerhalb der Bundesrepublik Deutschland betreiben. Sie wird Ihnen von uns erteilt, wenn Ihr Hauptbetriebssitz im Kreis Mettmann liegt. Wir prüfen regelmäßig spätestens nach zehn Jahren, ob die Voraussetzungen für die Genehmigung noch gegeben sind.

Gemeinschaftslizenz (Güterkraftverkehrserlaubnis für die Europäische Union)

Mit der Gemeinschaftslizenz dürfen Sie Güter in alle EU-Staaten befördern. Sie können damit aber auch Güterkraftverkehr nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland betreiben. Sie wird Ihnen von uns erteilt, wenn Ihr Hauptbetriebssitz im Kreis Mettmann liegt. Sie erhalten diese Erlaubnis für höchstens zehn Jahre. Anschließend müssen Sie die Lizenz neu beantragen.

Verfahrensablauf

Sobald uns Ihr Antrag vorliegt, führen wir ein Anhörungsverfahren durch, in dem gesetzlich vorgeschriebene Stellen sich zu Ihrem Antrag äußern. Das dauert etwa drei Wochen. Nach Abschluss des Genehmigungsverfahrens werden Sie von uns schriftlich benachrichtigt.

Erforderliche Unterlagen

Den Antrag für die entsprechende Lizenz erhalten Sie bei uns. Auf Wunsch senden wir Ihnen das Antragsformular gerne zu. Über Ihren Antrag und die dazu gehörenden Anlagen hinaus benötigen wir Folgendes:

  • Bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug
  • Bei Personengesellschaften: Gesellschafterliste und Kopie des Gesellschaftervertrags oder einen anderen Nachweis Ihrer Vertretungsberechtigung
  • Nachweis über die Beantragung eines Führungszeugnisses der Belegart "O". Sie können dieses Zeugnis nur bei Ihrer Stadtverwaltung (Bürgerbüro) beantragen.
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei Behörden. Sie können diese Auskunft ebenfalls nur bei Ihrer Stadtverwaltung (Bürgerbüro) beantragen.
  • Eigenkapitalbescheinigung (eventuell mit einer Zusatzbescheinigung – Näheres siehe Anlagen zum Antrag)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes und der Stadtkasse Ihrer Wohnorts
  • Bei bereits bestehender Selbständigkeit benötigen Sie außerdem Unbedenklichkeitsbescheinigung(en) der Berufsgenossenschaft sowie der Krankenkassen Ihrer Mitarbeitenden

Kosten

620 Euro (Allgemeine Güterkraftverkehrserlaubnis)
520 Euro (Gemeinschaftslizenz)

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