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Erlaubnis für Sprengstoffangelegenheiten

Wenn Sie im privaten Bereich mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen oder diese erwerben wollen, benötigen Sie hierfür eine Erlaubnis.

Beschreibung

Gefragt ist eine solche Erlaubnis vorwiegend im sportlichen oder jagdlichen Schießen oder zur Brauchtumspflege und damit von Personen, die als

  • Wiederlader von Patronenhülsen,
  • Vorderladerschützen oder
  • Böllerschützen

aktiv werden wollen.

Voraussetzungen

Bevor Sie die Erlaubnis beantragen, müssen Sie an einem staatlichen oder staatlich anerkannten Lehrgang teilnehmen.

Für die Teilnahme an einem solchen Lehrgang ist dem Lehrgangsträger eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vorzulegen. Diese können Sie bei uns beantragen. Mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung können Sie sich dann zur Teilnahme am Lehrgang anmelden. Im Anschluss an den Lehrgang erhalten Sie nach erfolgreicher Prüfung ein Fachkundezeugnis.

Verfahrensablauf

Die Sprengstofferlaubnis wird in der Regel für fünf Jahre erteilt oder verlängert.
In regelmäßigen Abständen führen wir Kontrollen der Lagerstätten durch.

Erforderliche Unterlagen

Wenn Sie danach erstmalig die Erlaubnis zum Umgang oder Erwerb mit explosionsgefährlichen Stoffen beantragen, benötigen wir von Ihnen

  • den ausgefüllten Antragsvordruck,
  • einen Bedürfnisnachweis,
  • ein Fachkundezeugnis und
  • den ausgefüllten Fragebogen zur Aufbewahrung kleiner Mengen Treibladungspulver.

Wenn Sie eine Erlaubnis verlängern möchten, benötigen wir neben dem ausgefüllten Antragsvordruck, dem Bedürfnisnachweis und dem ausgefüllten Fragebogen zur Aufbewahrung kleiner Mengen Treibladungspulver außerdem Ihr Erlaubnisheft.

Kosten

Die Tarifstellen der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung sehen für die einzelnen Verwaltungsleistungen folgende Gebühren vor:

  • Unbedenklichkeitsbescheinigung zwischen 70 und 290 €
  • Erlaubniserteilung zwischen 80 und 400 €
  • Erlaubnisverlängerung zwischen 70 und 290 €
  • Ausstellung einer Ersatzerlaubnis nach Verlust: 130 € zzgl. Bekanntmachungskosten
  • Wesentliche Änderung einer Erlaubnis: 40 €

Termin vereinbaren

Für Ihren Antrag müssen Sie persönlich zu uns kommen. Bitte vereinbaren Sie einen Termin.

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Kontakt

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