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Diebstahl oder Verlust des Führerscheins

Wenn Sie Ihren Führerschein verloren haben oder er Ihnen gestohlen wurde, erhalten Sie bei uns neue Dokumente.

Beschreibung

In unserer Führerscheinstelle in Mettmann können Sie den Ersatz eines gestohlenen oder verlorenen Führerscheins beantragen.

In beiden Fällen erhalten Sie sofort eine vorläufige Fahrberechtigung. Mit dieser können Sie in Deutschland Kraftfahrzeuge führen.

Sie können den Antrag auch online stellen. Dann wird bei der Bundesdruckerei ein neuer Führerschein für Sie bestellt.

Verfahrensablauf

Ablauf des Verfahrens über den Online-Antrag

Nachdem Sie den Online-Antrag gestellt und die erforderlichen Daten und Dokumente erfolgreich hochgeladen haben, wird für Sie ein neuer Führerschein bei der Bundesdruckerei bestellt.

Dieser wird an die Fahrerlaubnisbehörde versendet und kann anschließend von Ihnen bei persönlicher Vorsprache abgeholt werden. Hierfür erhalten Sie nach dem Eintreffen des Führerscheins ein Schreiben mit weiteren Informationen sowie einen Gebührenbescheid.

Sollten Sie keine Diebstahlanzeige der Polizei vorweisen können, müssen Sie bei der Abholung des neuen Führerscheins eine Versicherung an Eides statt abgeben. Die zusätzlichen Kosten hierfür betragen 30,70 €.

Erforderliche Unterlagen

Bei Diebstahl: 

  • gültiges Dokument zur Identifizierung (zum Beispiel Personalausweis, Reisepass, Reiseausweis, Aufenthaltstitel)
  • aktuelles Lichtbild nach den Bestimmungen der zurzeit gültigen Passverordnung (Mindestgröße 35 x 45 mm, ohne Kopfbedeckung)
  • Diebstahlanzeige von der Polizei (optional)
  • eine Karteikartenabschrift der damals ausstellenden Behörde, falls der Führerschein nicht von uns ausgestellt wurde (Eine Karteikartenabschrift können Sie oftmals online bei der ausstellenden Behörde anfordern. Die ausstellende Fahrerlaubnisbehörde kann diese direkt per Mail an fuehrerscheinstelle@kreis-mettmann.de-mail.de weiterleiten oder unter 02104 99-4732 zufaxen.)

 Bei Verlust: 

  • gültiges Dokument zur Identifizierung (zum Beispiel Personalausweis, Reisepass, Reiseausweis, Aufenthaltstitel)
  • aktuelles Lichtbild nach den Bestimmungen der zurzeit gültigen Passverordnung (Mindestgröße 35 x 45 mm, ohne Kopfbedeckung)
  • eine Karteikartenabschrift der damals ausstellenden Behörde, falls der Führerschein nicht von uns ausgestellt wurde (Eine Karteikartenabschrift können Sie oftmals online bei der ausstellenden Behörde anfordern. Die ausstellende Fahrerlaubnisbehörde kann diese direkt per Mail an fuehrerscheinstelle@kreis-mettmann.de-mail.de weiterleiten oder unter 02104 99-4732 zufaxen.)

Zusätzlich ist die Abgabe einer Versicherung an Eides statt erforderlich.

Für den Online-Antrag

  • Vorder- und Rückseite Ihres gültigen Ausweisdokumentes
  • Biometrisches Passbild
  • Ihre Unterschrift sowie
  • die Verlustanzeige von der Polizei - falls vorhanden.

Weiterführende Informationen

Kosten

41,40 Euro Gebühr 

30,70 Euro für eine Versicherung an Eides statt (falls Sie keine Diebstahlanzeige vorlegen können)

5,10 Euro für eine vorläufige Fahrerlaubnis (gültig in Deutschland/nicht online erhältlich)

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