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Deutschlandticket Schule - Antrag auf Fahrtkostenerstattung

Das "Deutschlandticket-Schule" ist eine Schüler-Fahrkarte im Abonnement für die Dauer des Schulbesuchs. Schülerinnen und Schüler können damit Busse und Bahnen im öffentlichen Personennahverkehr ganztägig – also auch in der Freizeit - im gesamten Bundesgebiet nutzen.

Beschreibung

Der Kreis Mettmann kann als Schulträger die Fahrtkosten zu einer Förderschule, einem Förderzentrum oder einem Berufskolleg des Kreises über ein "Deutschlandticket Schule" übernehmen, wenn Sie dies beantragen. Die Kosten werden für ein Schuljahr übernommen, sofern die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen.

Das "Deutschlandticket Schule" für Schulen des Kreises Mettmann wird ausschließlich von der Rheinbahn AG ausgestellt. Kosten für Tickets und Fahrkarten anderer Verkehrsunternehmen (Deutsche Bahn, Wuppertaler Stadtwerke, BVR, Bahnen der Stadt Monheim und so weiter) werden nicht übernommen.

Mit dem "Deutschlandticket Schule" können öffentliche Verkehrsmittel im Personennahverkehr rund um die Uhr, auch über den Schulweg hinaus, im gesamten Bundesgebiet benutzt werden. Für diese Leistung erhebt der VRR einen Eigenanteil, der von Ihnen monatlich an die Rheinbahn AG zu überweisen ist.

Schülerinnen und Schüler an den Schulen des Kreises Mettmann, welche die oben genannten Voraussetzungen für die Übernahme der Fahrtkosten nicht erfüllen, können trotzdem von der Einführung des "Deutschlandticket Schule" profitieren. Durch eine von der Kreisverwaltung mit dem VRR und der Rheinbahn AG abgeschlossene Ergänzungsvereinbarung, besteht für diese Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit ein vergünstigtes "Deutschlandticket Schule" zum Selbstkostenpreis von 29 Euro zu beantragen. Die Beantragung erfolgt direkt bei der Rheinbahn AG.

Voraussetzungen

Schülerinnen und Schüler haben einen Anspruch auf Übernahme der Fahrkosten, wenn die Entfernung zwischen Wohnort und der nächstgelegenen Schule

  • bei Grundschulkindern mehr als 2 Kilometer,
  • bei Schulkindern der Klassen 5 – 10 mehr als 3,5 Kilometer oder
  • bei Schulkindern der Klassen 11 – 13 mehr als 5 Kilometer

beträgt. Dies gilt auch, wenn der Schulweg besonders gefährlich oder ungeeignet ist.

Verfahrensablauf

Ein Antragsformular erhalten Sie im Sekretariat Ihrer Schule, wo Sie den ausgefüllten Antrag auch abgeben können. Bei Bewilligung des Antrages erhalten Sie von uns einen Bestellschein, den Sie bei der Rheinbahn AG in Düsseldorf einreichen, um das "Deutschlandticket Schule" zu erhalten.

Erforderliche Unterlagen

Liegt eine Krankheit oder Behinderung vor, die die Fahrt zur Schule mit Bus oder Bahn notwendig macht, ist dem Antrag ein ärztliches Attest beizufügen.

Weiterführende Informationen

Datenschutzhinweise

Formulare zum Download

Kontakt

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