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Begleitetes Fahren ab 17

Führerschein-Neulinge dürfen schon mit 17 Jahren Auto fahren. Sie müssen dabei aber immer von einer Person begleitet werden, die im Besitz einer Fahrerlaubnis ist.

Beschreibung

Wenn Sie Ihre Fahrprüfung nach Ihrem 17., aber vor Ihrem 18. Geburtstag bestehen, können Sie gemeinsam mit einer erwachsenen Begleitperson fahren. 

Bitte denken Sie daran: Die Erlaubnis für das "Begleitete Fahren ab 17" gilt nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland!

Voraussetzungen

Sie müssen zunächst einen Antrag auf Teilnahme am "Begleiteten Fahren ab 17“ mit Unterschrift Ihrer Eltern beziehungsweise Ihres gesetzlichen Vertreters stellen.

Für die Begleitperson gilt:

  • Sie muss in der Prüfbescheinigung namentlich genannt sein.
  • Sie muss mindestens 30 Jahre alt sein.
  • Sie muss seit mindestens fünf Jahren im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B (beziehungsweise Klasse 3) sein. Der Führerschein muss von ihr mitgeführt und bei Kontrollen auf Verlangen vorgezeigt werden.
  • Sie darf höchstens einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg haben.
  • Sie darf nicht unter Einfluss von Alkohol oder von Betäubungsmitteln stehen.

Verfahrensablauf

Den Antrag stellen Sie bitte persönlich entweder

  • im Bürgerbüro Ihrer Stadtverwaltung (außer Ratingen, Velbert),
  • bei uns in Mettmann

Ihren Antrag für das "Begleitete Fahren ab 17" können Sie frühestens mit 16 ½ Jahren stellen. Das "Begleitete Fahren ab 17“ wird für die Fahrerlaubnisklassen B und B E erlaubt. Wenn Sie weitere Klassen (zum Beispiel Klasse A1 oder A) wünschen, müssen Sie diese extra beantragen.

Nach bestandener Fahrprüfung erhalten Sie eine Prüfbescheinigung. Diese legen Sie bitte zusammen mit Ihrem EU-Kartenführerschein (falls vorhanden) bei uns in Mettmann vor. Sie erhalten dann von uns eine schriftliche Erlaubnis, die Sie zum "begleiteten Fahren ab 17" berechtigt. Sie müssen diese Erlaubnis beim Fahren immer mitführen. Nach Ihrem 18. Geburtstag dürfen Sie noch drei Monate mit dieser Erlaubnis fahren, dann auch ohne Begleitperson.

Nach Erreichen Ihres 18. Lebensjahres wird Ihnen der "richtige" Führerschein automatisch zugeschickt. Wer allerdings noch im Besitz eines EU-Kartenführerscheines der Klassen A1, AM, L oder T ist, muss weiterhin bei uns in Mettmann zur Abholung vorsprechen.

Erforderliche Unterlagen

Bitte bringen Sie Folgendes mit:

  • gültiges Dokument zur Identifizierung (zum Beispiel Personalausweis, Reisepass, Reiseausweis, Aufenthaltstitel)
  • aktuelles Lichtbild nach den Bestimmungen der zurzeit gültigen Passverordnung (Mindestgröße 35 x 45 mm, ohne Kopfbedeckung)
  • Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
  • Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe
  • Angaben zur Fahrschule (Name, Anschrift und zuständiger TÜV)
  • Einverständniserklärung jeder Begleitperson; je eine Kopie des gültigen Dokumentes zur Identifizierung (zum Beispiel Personalausweis, Reisepass, Reiseausweis, Aufenthaltstitel) und des Führerscheines (Vor- und Rückseite) sind erforderlich (siehe Anlage 2)
  • schriftliche Zustimmung der gesetzlich Vertretenden

Weiterführende Informationen

Kosten

57,50 Euro und jeweils 10,00 Euro für die Eintragung jeder Begleitperson (die Anzahl der Begleitpersonen ist nicht begrenzt).

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