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BAföG für Schülerinnen und Schüler

Für Schülerinnen und Schüler kann unter bestimmten Voraussetzungen Ausbildungsförderung gewährt werden. Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, erfahren Sie hier.

Beschreibung

Für Schülerinnen und Schüler besteht ab der 10. Klasse die Möglichkeit, Förderleistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) zu beantragen. Die Förderung ist abhängig von der besuchten Schulform und von den persönlichen und familiären Voraussetzungen der Schülerin oder des Schülers.

Voraussetzungen

Ob die gewählte schulische Ausbildung nach dem BAföG gefördert werden kann und welche weiteren individuellen Voraussetzungen vorliegen müssen, können Sie bei uns erfragen.

Folgende Schulformen kommen in Betracht:

  • Schulen, die auch zu einem Berufsabschluss führen, wie zum Beispiel eine zumindest zweijährige Berufsfachschule mit berufsqualifizierendem Abschluss
  • Schulen der beruflichen Weiterbildung, wie zum Beispiel Fachschulen, die eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzen, Höhere Fachschulen und Akademien
  • Schulen des zweiten Bildungswegs, wie zum Beispiel Abendhauptschulen und Abendrealschulen, einjährige Fachoberschulen nach abgeschlossener Berufsausbildung, Abendgymnasien und Kollegs
  • Bei weiterführenden allgemeinbildenden Schulen besteht nur dann ein Anspruch, wenn der Auszubildende außerhalb der Elternwohnung untergebracht ist und diese auswärtige Unterbringung auch anerkannt werden kann.

Erforderliche Unterlagen

Die erforderlichen Antragsformulare erhalten Sie im Amt für Ausbildungsförderung bei der Kreisverwaltung, im Bürgerbüro in Ihrer Stadt oder online unter dem unten angegebenen Link bafög.de.

Wichtig für Studierende und Hochschulstudierende:
Für Sie ist das jeweilige Studentenwerk Ihrer Universität beziehungsweise Hochschule zuständig. 

Weiterführende Informationen

Termin vereinbaren

Termine nach vorheriger telefonischer Abstimmung.

Telefonische Erreichbarkeit

Montag 08.00-12.00 Uhr
Dienstag 08.00-12.00 Uhr
Mittwoch 08.00-12.00 Uhr
Donnerstag 08.00-12.00 Uhr 13.30- 16.30 Uhr
Freitag 08.00-12.00 Uhr


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