Inhalt

Anregungen & Beschwerden

Sie möchten sich bei uns beschweren, weil etwas nicht so gelaufen ist, wie Sie sich das vorgestellt haben? Sie haben eine Anregung für uns oder wollen uns auf etwas hinweisen? Kein Problem.

Beschreibung


Sie können sich jederzeit schriftlich mit Anregungen oder Beschwerden bei uns melden, wenn es Angelegenheiten betrifft, die in den Aufgabenbereich des Kreises Mettmann fallen.

Wenn es sich um eine Beschwerde handelt, die sich auf den Kontakt mit der Kreisverwaltung, ihren Beschäftigten oder ihre Dienstleistungen bezieht, können Sie uns Ihr Anliegen mit Hilfe des "Beschwerdeformulars" mitteilen. Wir werden uns dann schnellstmöglich in der Angelegenheit bei Ihnen zurückmelden.

Anregung oder Beschwerde gemäß geltendem Kommunalrecht

Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, nach geltendem Kommunalrecht eine schriftliche Anregung oder Beschwerde gemäß §21 der Kreisordnung NRW per E-Mail an den Kreistag zu richten. Sie können dies allein oder mit anderen tun. Ist eine Anregung oder Beschwerde von mehr als zehn Personen unterzeichnet, ist eine vertretungsberechtigte Person zu benennen. Details entnehmen Sie bitte §16 unserer Hauptsatzung.

Ihre Anregung oder Beschwerde wird allerdings nicht bearbeitet, wenn

  • der Inhalt strafbar ist,
  • gegenüber einer bereits bearbeiteten Anregung oder Beschwerde kein neuer Sachverhalt enthalten ist, oder
  • wenn das Thema Gegenstand eines noch nicht abgeschlossenen Verwaltungsverfahrens ist.

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