Anerkennung vorgezogener Kompensationsmaßnahmen in einem Ökokonto
In einem Ökokonto werden freiwillige Maßnahmen zur Verbesserung des Zustandes von Natur und Landschaft als "vorgezogene Kompensationsmaßnahmen" anerkannt. Die Einrichtung eines Ökokontos muss bei der unteren Naturschutzbehörde beantragt werden. Hier finden Sie Informationen zum Inhalt eines Ökokontos, zur Beantragung und zum Verfahrensablauf.
Beschreibung
Ökokonto – was ist das?
In einem Ökokonto werden freiwillige Maßnahmen zur Verbesserung des Zustandes von Natur und Landschaft als "vorgezogene Kompensationsmaßnahmen" anerkannt. Die Aufwertung von Natur und Landschaft durch die Maßnahmen wird mittels eines Bewertungsverfahrens bilanziert und in Biotopwertpunkte umgerechnet. Diese können dann in das "Ökokonto" auf der Haben-Seite eingebucht werden. Die eingebuchten Biotopwertpunkte können als Ausgleich für geplante eigene oder fremde Eingriffe in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild verwendet und dafür abgebucht werden.
Voraussetzungen
Welche Flächen und Maßnahmen sind für ein Ökokonto geeignet?
Flächen sind geeignet, wenn dort durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege eine erhebliche und nachhaltige Aufwertung des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes möglich ist.
Mögliche Maßnahmen sind beispielsweise die Entwicklung von artenreichem Grünland oder einer Streuobstwiese mit alten Hochstamm-Obstsorten. Die untere Naturschutzbehörde berät Sie gern zu geeigneten Flächen und Maßnahmen.
Die Anerkennung vorgezogener Kompensationsmaßnahmen ist vor ihrer Durchführung bei der unteren Naturschutzbehörde zu beantragen. Maßnahmen, die bereits durchgeführt wurden, können nachträglich nicht anerkannt werden.
Verfahrensablauf
Wie kann ein Ökokonto beantragt und genehmigt werden?
Bitte wenden Sie sich vor Einreichung eines Antrags zur Abstimmung und Flächenbesichtigung per Mail oder Telefon an die untere Naturschutzbehörde.
Die untere Naturschutzbehörde erteilt – nach positiver Prüfung des Antrages – einen kostenpflichtigen Anerkennungsbescheid. Danach können die Maßnahmen umgesetzt werden.
Erforderliche Unterlagen
Alle wichtigen Informationen und erforderliche Unterlagen zur Beantragung finden Sie hier:
Kosten
Die Kosten für das Anerkennungsverfahren nach § 3 der Ökokontoverordnung betragen je nach Aufwand und Dauer der Amtshandlung mindestens 25 Euro und höchstens 5000 Euro.