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Anerkennung für Fortbildungen von Hebammen

Hebammen müssen sich regelmäßig beruflich fortbilden und uns dies alle drei Jahre nachweisen.

Achtung

Bis zum 31.03.2024 ist das Kreisgesundheitsamt Mettmann wie bisher für Sie zuständig, ab dem 01.04.2024 liegt die Zuständigkeit bei der Bezirksregierung Düsseldorf.

Beschreibung

Innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren müssen der zuständigen Behörde mindestens 60 Unterrichtsstunden nachgewiesen werden. Hiervon sind 20 Stunden auf dem Gebiet des Notfallmanagements abzuleisten. 

Wir überprüfen regelmäßig, ob die Hebammen im Kreis Mettmann diese Fortbildungspflicht erfüllen.

Erforderliche Unterlagen

Zusammen mit den

  • Fortbildungsnachweisen müssen freiberuflich tätige Hebammen
  • einen erneuten Nachweis ihrer Haftpflichtversicherung

vorweisen (gemäß § 9 Nummer 2 Satz 2 HebBO NRW).

Frist

Für den aktuellen Fortbildungszeitraum (01.06.2020 – 31.05.2023) sind Fortbildungs- und Versicherungsnachweise per Post oder E-Mail bis spätestens zum 30.06.2023 einzureichen.

Weiterführende Informationen

Rechtsgrundlagen

Kontakt

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