Anerkennung für Fortbildungen von Hebammen
Hebammen müssen sich regelmäßig beruflich fortbilden und uns dies alle drei Jahre nachweisen.
Achtung
Beschreibung
Innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren müssen der zuständigen Behörde mindestens 60 Unterrichtsstunden nachgewiesen werden. Hiervon sind 20 Stunden auf dem Gebiet des Notfallmanagements abzuleisten.
Wir überprüfen regelmäßig, ob die Hebammen im Kreis Mettmann diese Fortbildungspflicht erfüllen.
Erforderliche Unterlagen
Zusammen mit den
- Fortbildungsnachweisen müssen freiberuflich tätige Hebammen
- einen erneuten Nachweis ihrer Haftpflichtversicherung
vorweisen (gemäß § 9 Nummer 2 Satz 2 HebBO NRW).
Frist
Für den aktuellen Fortbildungszeitraum (01.06.2020 – 31.05.2023) sind Fortbildungs- und Versicherungsnachweise per Post oder E-Mail bis spätestens zum 30.06.2023 einzureichen.
Weiterführende Informationen
Link extern
- Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands e.V.
- Deutscher Hebammenverband e. V.
- Landesverband der Hebammen NRW e.V.