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Übernahmeschein & Begleitschein für die Abfallentsorgung

Bei der Entsorgung gefährlicher Abfälle sind der Begleitschein und der Übernahmeschein Belege dafür, dass die Entsorgung der Abfälle tatsächlich durchgeführt wurde. Sie begleiten jeden einzelnen Entsorgungsvorgang und dienen damit der Verbleibskontrolle.

Verfahrensablauf

Der Abfallerzeuger, der Beförderer sowie der Entsorger bestätigen darauf durch ihre Unterschrift den Zeitpunkt der Entsorgung, die entsorgte Menge sowie den Verbleib des Abfalls. Der Bezug zu dem Entsorgungsnachweis aus der Vorabkontrolle wird durch die Entsorgungsnachweisnummer hergestellt, die auf jedem Begleitschein und jedem Übernahmeschein eingetragen werden muss.

Bei der Entsorgung über Einzelentsorgungsnachweise erhalten Erzeuger, Beförderer und Entsorger jeweils eine Ausfertigung des Begleitscheins. Diese Ausfertigungen müssen Sie in ihren Registern aufbewahren.

Bei der Sammelentsorgung tritt der Beförderer als Einsammler der gefährlichen Abfälle gleichzeitig auch als Abfallerzeuger im Nachweisverfahren auf. Die tatsächlichen Abfallerzeuger erhalten vom Einsammler bei der Übergabe ihrer Abfälle einen Übernahmeschein. Das jeweils zweite Exemplar der Übernahmescheine behält der Einsammler und bewahrt es in seinem Register auf. Die Übernahmescheine zu all den Abfällen, die auf einer Sammeltour geladen werden, muss der Einsammler in den zugehörigen Begleitschein eintragen, mit dem er die Abfälle zur Entsorgungsanlage bringt.

Wichtig:
Abfallerzeuger, die ihre gefährlichen Abfälle mittels Sammelentsorgung abholen lassen, müssen nicht am elektronischen Nachweisverfahren teilnehmen. Sie bekommen die Übernahmescheine auch weiterhin in Papierform und unterzeichnen diese wie bisher mit einem dokumentenechten Stift.

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