Anzeige von Trink- und Brauchwasserbrunnen
Wenn Sie Grundwasser über eine Brunnenanlage nutzen wollen, müssen Sie das der Unteren Wasserbehörde mindestens anzeigen. Es kann aber auch sein, dass Sie eine wasserrechtlichen Erlaubnis benötigen.
Beschreibung
Für die Nutzung von Grundwasser – etwa durch den Bau eines Brunnens – gelten je nach Art der Nutzung unterschiedliche rechtliche Regelungen. Unterschieden wird zwischen anzeigepflichtiger (erlaubnisfreie Nutzung) und erlaubnispflichtiger Grundwassernutzung.
Erlaubnisfreie Nutzung
Die Entnahme von Grundwasser ist erlaubnisfrei, wenn sie für den Eigenbedarf erfolgt und keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf den Wasserhaushalt zu erwarten sind. Dies gilt insbesondere für
- Trinkwasserbrunnen für den eigenen Haushalt,
- Brauchwasserbrunnen zur Gartenbewässerung im privaten Haushalt,
- Brunnen für den landwirtschaftlichen Hofbetrieb, inklusive Tränken von Vieh außerhalb des Hofbetriebs.
Bei der erlaubnisfreien Nutzungbesteht eine Anzeigepflicht bei der zuständigen Unteren Wasserbehörde. Die Anzeige einer erlaubnisfreien Grundwassernutzung muss vor Beginn der Arbeiten in zweifacher Ausfertigung erfolgen.
Erlaubnispflichtige Nutzung
Eine wasserrechtliche Erlaubnis ist erforderlich, wenn
- Trinkwasserbrunnen zur Versorgung von Dritten (z. B. Mieter) genutzt werden,
- Brauchwasserbrunnen für gewerbliche Zwecke (z. B. Gärtnereien, Golfplätze oder sonstige gewerbliche Wassernutzungen) eingesetzt werden,
- Brunnen in Wasserschutzzonen errichtet werden.
In solchen Fällen ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich, die über unser Antragsformular beantragt werden kann.
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die erlaubnisfreie Nutzung
- Das Grundstück muss frei von Altlasten, schädlichen Bodenveränderungen oder Kampfmitteln sein.
- Die entnommene Wassermenge darf keine nachteiligen Auswirkungen auf den Wasserhaushalt haben.
- Das Wasserentnahme darf nicht gewerblich genutzt werden.
- Die Entnahmestelle muss außerhalb von Wasserschutzzonen liegen.
Da Randbedingungen einer Grundwassernutzung entgegenstehen können oder eventuell weitergehende Anforderungen an die Wasserentnahme gestellt werden müssen, empfiehlt sich die frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem/der für Ihre Stadt zuständigen Sachbearbeitenden.
Verfahrensablauf
Erlaubnisfreie Nutzung
Nach Eingang der vollständigen Anzeige wird diese geprüft und Sie erhalten eine Zustimmung oder eine begründete negative Rückmeldung.
Erforderliche Unterlagen
Erlaubnisfreie Nutzung
Bei der erlaubnisfreien Nutzung besteht eine Anzeigepflicht bei der zuständigen Unteren Wasserbehörde. Die Anzeige einer erlaubnisfreien Grundwassernutzung muss vor Beginn der Arbeiten in zweifacher Ausfertigung erfolgen. Für die Anzeige sind folgende Angaben erforderlich:
- Technische Angaben zur Brunnenanlage (z.B. Pumpe)
- Geplante Tiefe der Bohrung
- Lageplan im Maßstab 1:500 oder 1:1000 mit Einzeichnung der Entnahmestelle
- Beabsichtigte Jahresfördermenge
- Verwendung des Wassers (z.B. Gartenbewässerung mit Angabe der Flächengröße, Eigenbedarf Trinkwasser mit Angabe der Personenzahl)
Erlaubnispflichtige Nutzung
Für die Beantragung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Grundwasserentnahme sind folgende Unterlagen notwendig:
- Antragsformular
- Erläuterungsbericht
Dieser Bericht soll vorab die geplante Maßnahme darlegen und besondere Umstände, die zur Beurteilung des Antrages wichtig sind, beschreiben. - Übersichtsplan im Maßstab 1 : 15.000
In diesem DIN-A 4 Ausschnitt aus dem Stadtplan soll das betreffende Grundstück gekennzeichnet werden. Eine Einkreisung mit einem Durchmesser von ca. 1 cm ist dabei ausreichend. - Flurkarte im Maßstab 1 : 1.000
- Lageplan im Maßstab 1 : 250
- Einzeichnung der Versorgungsleitung
- Einzeichnung der Entnahmestelle
- Einzeichnung der Abwasseranlage/Dungstätte
- Detailzeichnungen der Entnahmeeinrichtung
- Handelsregisterauszug bzw. Gewerbeanmeldung (bei nicht eintragungspflichtige Firmen)
Sofern Firmen (GmbH, GmbH & Co KG, KG, ARGE usw.) Antragsteller sind, ist der Auszug ( 1-fach ) in Kopie erforderlich.
Weiterführende Informationen
Auskünfte zu Grundwasserständen
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Klimaschutz Nordrhein-Westfalen (LANUK) erteilt Auskünfte zum Grundwasserstand. Hierfür senden Sie bitte Ihre Anfrage als E-Mail an: Grundwasserstand@lanuk.nrw.de
Für die Bearbeitung dort werden folgende Angaben benötigt:
- Adresse des Standortes der geplanten Grundwasserentnahme
- Anlass Ihrer Anfrage zum Grundwasserstand
- Ihre Telefonnummer für eventuelle Rückfragen
Die Auskunft wird per E-Mail erteilt und ist gebührenpflichtig.
Weitere Informationen des LANUK finden Sie im Internet unter: https://www.lanuk.nrw.de/themen/wasser/grundwasser
Hinweise
Beschaffenheit des Untergrundes
Die Tiefe des Grundwassers und die Bodenbeschaffenheit variieren je nach Standort erheblich. Die Kosten für den Bau eines Brunnens sind abhängig von Bohrtiefe und Bodenbeschaffenheit. Es ist wichtig, die Wirtschaftlichkeit einer solchen Maßnahme zu prüfen, insbesondere im Hinblick auf die zu erwartenden Einsparungen bei den Wasser- und Abwassergebühren. Eine Kosten-Nutzen-Analyse kann dabei helfen, die Rentabilität zu bewerten.
Umweltfreundliche & wirtschaftliche Alternative
Es gibt umweltfreundliche und kostengünstige Alternativen zur Grundwassernutzung:
- Der Einbau eines Zwischenzählers am Gartenanschluss, erlaubt, je nach Stadt, eine Befreiung von der Abwassergebühr für das genutzte Wasser (ausgenommen Stadt Monheim am Rhein).
- Das Auffangen von Regenwasser kann in den meisten Fällen mit einfachen Mitteln in Tonnen oder unterirdischen Zisternen gesammelt und für die Bewässerung nutzbar gemacht werden. Dies ist meist kostengünstiger und schont das Grundwasser.
Brunnen zur Trinkwasserversorgung
Brunnen zur Trinkwasserversorgung müssen zusätzlich beim Gesundheitsamt des Kreises Mettmann angezeigt werden.
Kosten
Es fällt eine Bearbeitungsgebühr nach Verwaltungsgebührensatzung an.
Rechtsgrundlage(n)
Datenschutzhinweise
Formulare zum Download
- (PDF, 120 kB)