Elektronisches Abfallnachweisverfahren (eANV)
Das Abfallnachweisverfahren wird grundsätzlich elektronisch durchgeführt. Es gibt nur wenige Ausnahmen, die in der Nachweisverordnung geregelt sind.
Beschreibung
Zur rechtssicheren Kommunikation wurde durch die Zentrale Koordinierungsstelle der Länder (ZKS)eine Virtuelle Poststelle eingerichtet, die eine verschlüsselte Kommunikation der Nachweispflichtigen untereinander und mit den Überwachungsbehörden ermöglicht.
Wenn Ihre Abfälle über einen Sammelentsorgungsnachweis abgefahren werden, sind Sie nicht vom eANV betroffen. Die Pflichten des eANV hat hier der Sammler zu erfüllen, der Ihre Abfälle abholt.
Voraussetzungen
Technische Voraussetzungen für die Teilnahme am elektronischen Nachweisverfahren (eANV) sind ein PC mit Internetzugang, ein Kartenlesegerät und mindestens eine Signaturkarte. Eine Übersicht der akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbieter (ZDA), bei denen Sie Signaturkarten bestellen können, finden Sie auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter dem Menüpunkt „Akkreditierte ZDA“.
Um am eANV teilnehmen zu können, müssen Sie zunächst ein Konto bei der ZKS eröffnen. Dabei wird Ihnen ein Postfach bei der Virtuellen Poststelle eingerichtet, über das Sie mit den anderen Teilnehmern kommunizieren können. Anschließend lassen Sie dort sämtliche Betriebsstätten (zum Beispiel Abfallanfallstellen, Entsorgungsanlagen) beziehungsweise Tätigkeiten (zum Beispiel Erzeuger, Beförderer, Entsorger, Makler, Händler, Bevollmächtigter), mit denen Sie am Nachweisverfahren teilnehmen, registrieren. Nach dem Abschluss des Registrierungsvorgangs können Sie dann Nachweisdokumente erstellen, versenden und auch empfangen.
Verfahrensablauf
Welches System Sie zur Erstellung und Verwaltung der elektronischen Nachweisdaten letztlich nutzen, bleibt Ihnen überlassen.
Das Länder-eANV ist ein kostenloses Portal, über das Sie alle für die Nachweisführung benötigten Dokumente erstellen, verschicken, empfangen und signieren können. Diese Zugangsmöglichkeit ist allerdings nur für Unternehmen mit geringem Begleitscheinaufkommen sinnvoll. Zu beachten ist hier insbesondere auch, dass Sie bei dieser Lösung das Register in Ihrer eigenen EDV führen müssen.
Neben dem Länder-eANV gibt es verschiedene kommerzielle Lösungen, die dem Nutzer eine komfortablere Bedienung bieten, z.B. eine automatische Registerführung. In welchem Fall sich die Nutzung eines Dienstleisters (Providers) oder die Anschaffung einer kommerziellen Lösung allerdings lohnt, hängt von vielen Faktoren wie zum Beispiel dem Zeitaufwand für die Bearbeitung, dem Begleitscheinaufkommen und dem Anwender selber ab.
Weiterführende Informationen
Publikationen
- PDF-Datei: Das Abfallnachweisverfahren - Information für Einsteiger
- PDF-Datei: Web-Portal und das Länder-eANV der Zentralen Koordinierungsstelle Abfall
- PDF-Datei: Registrierung für das Länder-eANV - Kurzanleitung
- PDF-Datei: Sicher elektronisch unterschreiben
- PDF-Datei: Empfehlungen zum Ausfüllen der Nachweisdokumente
- PDF-Datei: Störung des Kommunikationssystems im eANV
- PDF-Datei: Das eANV - Informationen zu Abfalltransporten
Externe Links
- Zentrale Koordinierungsstelle der Länder (ZKS) und Länder-eANV-Portal
- Publikationen der ZKS-Abfall
- Informationen zur qualifizierten elektronischen Signatur, Angebot der Bundesnetzagentur
- Sammlung der Formulare der NachwV (für den Fall, dass die Begleitpapiere für den Transport im eANV nicht zu erstellen sind)
- Nachweisverordnung (Gesetze im Internet)
- Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Hinweise
Wichtig:
Elektronische Signaturen haben nur eine zeitlich begrenzte Gültigkeit. Die Sicherheit elektronisch signierter Dokumente basiert auf mathematischen Zusammenhängen. Durch neue mathematische Methoden oder auch nur durch deutlich leistungsfähigere EDV-Technik könnten in der Vergangenheit sichere mathematische Verfahren „unsicher“ werden. Dies macht in gewissen Abständen ein Übersignieren der Daten notwendig. Diese Funktion wird im Länder-eANV nicht bereitgestellt.