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Vertreter des Landrates


Die Vertretung des Landrates verteilt sich auf mehrere Schultern: Bei der Repräsentation unterstützen ihn drei stellvertretende Landrätinnen und ein stellvertretender Landrat im Ehrenamt, als Behördenleiter vertritt ihn der Kreisdirektor.

Landrat Thomas Hendele wird bei seiner Arbeit von drei ehrenamtlichen Stellvertreterinnen und einem ehrenamtlichen Stellvertreter sowie einem hauptamtlichen Vertreter, dem Kreisdirektor, unterstützt. Die Abgrenzung der Stellvertreter-Funktionen ergibt sich aus den unterschiedlichen Aufgaben und Funktionen des Landrates.

Zunächst hat der Landrat einen so genannten „Allgemeiner Vertreter“. Er vertritt den Landrat vor allem als Leiter von Kreisverwaltung und Kreispolizeibehörde.

Allgemeiner Vertreter des Landrates ist der Kreisdirektor. Auch er ist - wie der Landrat - kommunaler Wahlbeamter, wird allerdings nicht direkt von den Bürgern des Kreises gewählt, sondern vom Kreistag für die Dauer von acht Jahren als Beamter auf Zeit. Am 1. Februar 2022 trat Kreisdirektor Gilbert seinen Dienst im Kreishaus an.

Die vier im Ehrenamt tätigen Stellvertretungen des Landrates sind Kreistagsmitglieder, die der Kreistag zu Beginn der Wahlperiode aus seiner Mitte wählt. Sie nehmen repräsentative Termine für den Landrat wahr. Außerdem vertreten sie ihn im Verhinderungsfall als Vorsitzenden im Kreistag.

Für die Wahlperiode 2020 bis 2025 hat der Kreistag Herrn Michael Ruppert zum ersten, Frau Martina Köster-Flashar zur zweiten, Frau Annette Mick-Teubler zur dritten und Frau Elke Thiele zur vierten stellvertretenden Landrat/Landrätin gewählt.