Kreistagsmitglieder
Die Kreistagsmitglieder sind verpflichtet, in ihrer Tätigkeit ausschließlich nach dem Gesetz und ihrer freien, nur durch Rücksicht auf das öffentliche Wohl bestimmten, Überzeugung zu handeln. Sie sind an Aufträge und Weisungen von Seiten Dritter, sei es von einer Partei, einer Interessengruppe oder einer wirtschaftlichen Vereinigung, nicht gebunden.
Der Kreistag des Kreises Mettmann setzt sich derzeit aus 33 Mitgliedern der CDU-Fraktion, 19 der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN, 15 der SPD-Fraktion, 5 der AfD-Fraktion, 5 der FDP-Fraktion, 4 der Fraktion Unabhängige Wählergemeinschaften des Kreises Mettmann, 2 der Gruppe PIRATEN und drei Einzelmitgliedern zusammen.
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