Allgemeines
Vorsitzender des Kreistags ist der Landrat. Die Abgeordneten des Kreistages werden in allgemeinen, freien, unmittelbaren, gleichen und geheimen Wahlen von den Kreisbürgern gewählt. Die Wahlperiode beträgt fünf Jahre, wobei die laufende Wahlperiode im Jahre 2025 endet. Bei der Wahl des Kreistags wird die Hälfte der Sitze von Direktkandidaten, die andere Hälfte der Sitze mit Bewerbern aus den Reservelisten der Parteien besetzt, abhängig von dem Verhältnis, in dem sie bei der Wahl abgeschnitten haben. Im Kreis Mettmann besteht der Kreistag derzeit aus 86 Mitgliedern.
Zur Vorbereitung seiner Beschlüsse und zur Überwachung bestimmter Verwaltungsangelegenheiten kann der Kreistag Ausschüsse bilden. Die Zusammensetzung und Befugnisse der Ausschüsse regelt der Kreistag mit der Mehrheit der Stimmen der Kreistagsmitglieder.
Für die Wahlperiode 2020 bis 2025 hat der Kreistag die folgenden Ausschüsse gebildet:
- Rechnungsprüfungsausschuss (Pflichtausschuss)
- Ausschuss für Schule und Sport
- Ausschuss für Digitalisierung
- Bauausschuss
- Gesundheitsausschuss
- Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Kultur und Tourismus
- Ausschuss für Mobilität
- Ausschuss für Ordnungsangelegenheiten und Verbraucherschutz
- Sozialausschuss
- Ausschuss für Klima-, Umwelt-, Landschafts- und Naturschutz
Details zu den einzelnen Gremien und Mitgliedern finden Sie im Kreistagsinformationssystem.
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