Einwohnerfragestunde
In seiner Geschäftsordnung hat der Kreistag festgelegt, dass für jede ordentliche öffentliche Kreistagssitzung eine Einwohnerfragestunde vorzusehen und in die Tagesordnung aufzunehmen ist.
Die Einwohnerfragestunde soll dabei maximal 60 Minuten dauern. Sofern die Fragen auf einen bestehenden Punkt der Tagesordnung Bezug nehmen, werden sie im Rahmen des entsprechenden Tagesordnungspunktes, vor Eintritt in die Beratung, beantwortet.
Jeder Einwohner kann bis zu zwei Anfragen in einer Fragestunde stellen, eine Zusatzfrage wird zugelassen. Die Fragen werden in der Regel mündlich durch den Landrat beantwortet. Sollte eine direkte Beantwortung nicht möglich sein, wird die Frage schriftlich beantwortet. Eine Sachdebatte findet nicht statt.
Wann die Sitzungen des Kreistages stattfinden, erfahren Sie in der Presse oder im Kreistagsinformationssystem.
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die nebenstehenden Ansprechpartnerinnen. Wir helfen Ihnen gern!
Ansprechpartner/in
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