Anregungen & Beschwerden
Beschwerdeformular
Sie können sich jederzeit schriftlich mit Anregungen oder Beschwerden bei uns melden, wenn diese Angelegenheiten betreffen, die in den Aufgabenbereich des Kreises Mettmann fallen.
Wenn es sich um eine Beschwerde handelt, die sich auf den Kontakt mit der Kreisverwaltung, ihren Beschäftigten oder ihre Dienstleistungen bezieht, können Sie uns Ihr Anliegen mit Hilfe des in der Randbox nebenstehenden, oder unten (unter Externe Links) stehenden "Beschwerdeformulars" mitteilen. Wir werden uns dann schnellstmöglich in der Angelegenheit bei Ihnen zurückmelden.
Anregung oder Beschwerde gemäß geltendem Kommunalrecht
Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, nach geltendem Kommunalrecht eine schriftliche Anregung oder Beschwerde gemäß §21 der Kreisordnung NRW per E-Mail an den Kreistag zu richten. Sie können dies allein oder mit anderen tun. Ist eine Anregung oder Beschwerde von mehr als zehn Personen unerzeichnet, ist eine vertretungsberechtigte Person zu benennen. Details entnehmen Sie bitte §16 unserer Hauptsatzung (untenstehend unter Publikationen).
Ihre Anregung oder Beschwerde wird allerdings nicht bearbeitet, wenn
- der Inhalt strafbar ist,
- gegenüber einer bereits bearbeiteten Anregung oder Beschwerde kein neuer Sachverhalt enthalten ist, oder
- wenn das Thema Gegenstand eines noch nicht abgeschlossenen Verwaltungsverfahrens ist.
Ansprechpartner/in
Zuständige Behörde
Postfach
40806 Mettmann