Allgemeines
Die Kreisordnung NRW sieht Möglichkeiten vor, mittels derer Sie sich als Einwohner oder Bürger des Kreises Mettmann mit ihren Anliegen an die zuständigen Gremien wenden können.
Der verantwortungsbewusste Umgang mit diesen Rechten leistet einen wesentlichen Beitrag zur kommunalen Selbstverwaltung.
Instrumente für Ihre Beteiligung am kommunalpolitischen Geschehen sind die Einwohnerfragestunde, Anregungen und Beschwerden, der Einwohnerantrag oder das Bürgerbegehren beziehungsweise der Bürgerentscheid.
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die nebenstehenden Ansprechpartnerinnen. Wir helfen Ihnen gern!