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Vertretung der Landrätin


Die Vertretung der Landrätin verteilt sich auf mehrere Schultern: Bei der Repräsentation unterstützen sie drei stellvertretende Landrätinnen und ein stellvertretender Landrat im Ehrenamt, als Behördenleiterin vertritt sie der Kreisdirektor.

Landrätin Dr. Bettina Warneke wird bei ihrer Arbeit von drei ehrenamtlichen Stellvertreterinnen und einem ehrenamtlichen Stellvertreter sowie einem hauptamtlichen Vertreter, dem Kreisdirektor, unterstützt. Die Abgrenzung ergibt sich aus den unterschiedlichen Aufgaben und Funktionen der Landrätin.

Zunächst hat die Landrätin einen so genannten "Allgemeiner Vertreter". Er vertritt die Landrätin vor allem als Leiter von Kreisverwaltung und Kreispolizeibehörde.

Allgemeiner Vertreter der Landrätin ist der Kreisdirektor. Auch er ist kommunaler Wahlbeamter, wird allerdings nicht direkt von den Bürgern des Kreises gewählt, sondern vom Kreistag für die Dauer von acht Jahren als Beamter auf Zeit. Am 1. Februar 2022 trat Kreisdirektor Gilbert seinen Dienst im Kreishaus an.

Die vier im Ehrenamt tätigen Stellvertretungen des Landrates sind Kreistagsmitglieder, die der Kreistag zu Beginn der Wahlperiode aus seiner Mitte wählt. Sie nehmen repräsentative Termine für den Landrat wahr. Außerdem vertreten sie ihn im Verhinderungsfall als Vorsitzenden im Kreistag.

Für die Wahlperiode 2020 bis 2025 hat der Kreistag Herrn Michael Ruppert zum ersten, Frau Martina Köster-Flashar zur zweiten, Frau Annette Mick-Teubler zur dritten und Frau Elke Thiele zur vierten stellvertretenden Landrat/Landrätin gewählt.