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Landrätin

Landrätin Dr. Bettina Warnecke steht an der Spitze der Kreisverwaltung Mettmann.

Die Landrätin vereinigt viele Funktionen in einer Person: Sie ist Leiterin von Kreisverwaltung und Kreispolizei, Vorsitzende des Kreistages und oberste Repräsentantin des Kreises.

Im Büro der Landrätin sind Aufgaben mit engem, täglichem Bezug zur Landrätin gebündelt: Sekretariat, Geschäftsstelle des Kreistages, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Internet-Zentrale und Gleichstellungsstelle.

Büro der Landrätin

Im Büro der Landrätin sind Aufgaben mit einem engen und täglichen Bezug zur Landrätin gebündelt: Das Sekretariat, die Geschäftsstelle des Kreistags, die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit mit der Internet-Zentrale sowie die Gleichstellungsstelle.

Aufgaben & Funktionen

Seit dem 1. November 2025 ist Dr. Bettina Warneke Landrätin des Kreises Mettmann. Sie wurde bei der Kommunalwahl für die Dauer von fünf Jahren gewählt. 

Gleichzeitig wählten die Bürgerinnen und Bürger den Kreistag des Kreises Mettmann für fünf Jahre.

Die Landrätin nimmt folgende Aufgaben wahr: 

  • Leitung der Kreisverwaltung,
  • erste Repräsentantin des Kreises,
  • Vorsitzende des Kreistages und des Kreisausschusses
  • sowie die Leitung der Kreispolizeibehörde

Sie ist verantwortlich für die Vorbereitung und Durchführung der Beschlüsse des Kreistages und des Kreisausschusses durch die Kreisverwaltung. Als Behördenleiterin unterstehen ihr die etwa 1300 Beschäftigten der Kreisverwaltung sowie die rund 800 Polizeibeamten und Tarifkräfte der Kreispolizeibehörde. In der Kreisverwaltung leitet Landrätin Dr. Warneke eines der fünf Dezernate selbst. Im Dezernat I sind ihr das Amt für Organisation und Wirtschaftsförderung, das Personalamt, das Prüfungsamt sowie das Sozialamt unmittelbar zugeordnet. 

Das Land Nordrhein-Westfalen verzichtet auf Kreisebene vielfach auf die Wahrnehmung von Verwaltungsaufgaben durch eigene Behörden. Stattdessen ist die Landrätint im Wege der "Organleihe" befugt, auch für das Land tätig zu sein. So führt sie als "Untere staatliche Verwaltungsbehörde" die Kommunalaufsicht über die kreisangehörigen Städte und in Kooperation mit den Schulräten als "Staatliches Schulamt" die Aufsicht über die Schulen im Kreis. Auch für die Leitung der Kreispolizeibehörde bedient sich das Land der Landräte und Landrätinnen. 

Lebenslauf von Landrätin Dr. Bettina Warnecke

Dr. Bettina Warnecke wurde 1974 in Kiel geboren.
Sie ist verheiratet und hat drei Kinder.
Sie lebt in Haan.

1993 Abitur am Emil-von-Behring-Gymnasium in Großhansdorf, Schleswig-Holstein
1993 – 1998 Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Hamburg und Konstanz; Dozententätigkeit im Öffentlichen Recht
1999 Masterstudium an der Universität Stellenbosch/Südafrika
2000 – 2002 Referendariat im Landgerichtsbezirk Kiel, zweites juristisches Staatsexamen im April 2002
2002 – 2005 Promotion an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer
1998 – 2003 Tormin Unternehmensberatung GmbH in Hamburg; Schwerpunkt: Beratung von Behörden bei der Einführung neuer Steuerungsmodelle
2003 Rechtsanwältin bei der RGW Bücherrevision GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Hamburg
2003 – 2015 Führungskraft in der Bundeswehrverwaltung u.a. als stv. Leiterin des Kreiswehrersatzamtes Koblenz, Leiterin des Berufsförderungsdienstes, Pressesprecherin der Wehrbereichsverwaltung West in Düsseldorf und Leiterin des Bereichs Öffentlichkeitsarbeit im Presse- und Informationszentrum Personal in Köln
2015 – 2025 Bürgermeisterin der Stadt Haan
14.09.2025 Wahl zur Landrätin des Kreises Mettmann im 1. Wahlgang mit 57,85 Prozent der Stimmen
01.11.2025 Dienstantritt als Landrätin

Vertretung der Landrätin

Die Vertretung der Landrätin verteilt sich auf mehrere Schultern: Bei der Repräsentation unterstützen sie drei stellvertretende Landrätinnen und ein stellvertretender Landrat im Ehrenamt, als Behördenleiterin vertritt sie der Kreisdirektor.

Landrätin Dr. Bettina Warneke wird bei ihrer Arbeit von drei ehrenamtlichen Stellvertreterinnen und einem ehrenamtlichen Stellvertreter sowie einem hauptamtlichen Vertreter, dem Kreisdirektor, unterstützt. Die Abgrenzung ergibt sich aus den unterschiedlichen Aufgaben und Funktionen der Landrätin.

Zunächst hat die Landrätin einen so genannten "Allgemeiner Vertreter". Er vertritt die Landrätin vor allem als Leiter von Kreisverwaltung und Kreispolizeibehörde.

Allgemeiner Vertreter der Landrätin ist der Kreisdirektor. Auch er ist kommunaler Wahlbeamter, wird allerdings nicht direkt von den Bürgern des Kreises gewählt, sondern vom Kreistag für die Dauer von acht Jahren als Beamter auf Zeit. Am 1. Februar 2022 trat Kreisdirektor Gilbert seinen Dienst im Kreishaus an.

Die vier im Ehrenamt tätigen Stellvertretungen des Landrates sind Kreistagsmitglieder, die der Kreistag zu Beginn der Wahlperiode aus seiner Mitte wählt. Sie nehmen repräsentative Termine für den Landrat wahr. Außerdem vertreten sie ihn im Verhinderungsfall als Vorsitzenden im Kreistag.

Für die Wahlperiode 2020 bis 2025 hat der Kreistag Herrn Michael Ruppert zum ersten, Frau Martina Köster-Flashar zur zweiten, Frau Annette Mick-Teubler zur dritten und Frau Elke Thiele zur vierten stellvertretenden Landrat/Landrätin gewählt.