Inhalt

Gleichstellung

Aufgabe der Gleichstellungsstelle ist es, die Gleichstellung von Frauen und Männern zu fördern und bestehende Benachteiligungen abzubauen. Informationen zur Arbeit der Gleichstellungsstelle finden Sie hier.

Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragte ist es, an der Umsetzung des in der Verfassung verankerten Gleichstellungsangebotes im Alltag mitzuwirken, die Gleichstellung von Frauen und Männern zu fördern und bestehende Benachteiligungen abzubauen.

Ziel ist es, darauf hinzuwirken, dass die Interessen von Frauen und Männern in der Kreisverwaltung angemessen berücksichtigt werden. Gleichstellungsarbeit ist ein Auftrag an alle Verantwortlichen, diskriminierenden Strukturen und Entwicklungen (personalwirtschaftlicher, organisatorischer oder sozialer Natur) für Frauen und Männer durch geeignete Maßnahmen zu begegnen.

Dazu gehören zum Beispiel die Umsetzung unseres Frauenförderplans sowie die Beratung und Unterstützung der Beschäftigten in Fragen der Gleichstellung und insbesondere der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Die Gleichstellungsbeauftragte unterstützt unter anderem:

  • die Förderung von Projekten für Schulkinder im Kreis Mettmann,
  • die organisatorische Begleitung des Girls' Day und Boys' Day und die Erstellung des Schuljahreskalenders "Mädchenmerker",
  • die Vernetzung der Gleichstellungsbeauftragten im Kreis Mettmann,
  • den "Runden Tisch gegen häusliche Gewalt im Kreis Mettmann" und
  • verschiedene vernetzende Projekte und Gremien zum Beispiel für die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

Unter der kostenlosen Rufnummer 08000 116 016 bietet das Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" die Möglichkeit, sich bundesweit zu jeder Zeit anonym, kompetent, sicher und barrierefrei beraten zu lassen.

Die Mitarbeiterinnen stehen vertraulich zur Seite und leiten bei Bedarf an die passenden Unterstützungsangebote vor Ort weiter.