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EU-Schnellwarnungen zum Verbraucherschutz

Wenn von Bedarfsgegenständen, Lebens- oder Futtermitteln Risiken für den Verbrauchenden ausgehen können, muss sofort gehandelt werden. Für die schnelle Weitergabe von Informationen innerhalb der Europäischen Union sorgen EU-Schnellwarnsysteme.

Die  EU-Schnellwarnsysteme für Lebens- und Futtermittel sowie Bedarfsgegenstände dient der schnellen grenzüberschreitenden Weitergabe von Informationen über Produkte, von denen Risiken für Verbrauchende ausgehen können. Die Systeme tragen dazu bei, dass möglicherweise gesundheitsschädliche Produkte nicht in Umlauf gebracht werden oder vom Markt genommen werden können.

Stellt das Amt für Verbraucherschutz des Kreises bei einer Kontrolle vor Ort fest, dass von bestimmten Produkten eine Gefahr für Ihre Gesundheit ausgeht, wird das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) informiert. Dieses gibt die Information dann an das zuständige Ministerium weiter. Das Ministerium macht das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit auf den Missstand aufmerksam, welches dann die Europäische Kommission informiert. Von dort aus werden die Meldungen nach Prüfung in das Schnellwarnsystem eingestellt.

Sobald ein anderer EU-Mitgliedsstaat Informationen über Verbraucher-Risiken an die Europäische Kommission weiter leitet, wird das Schnellwarn-Verfahren vollzogen und die Information von den EU-Behörden an die betroffenen Bundesländer weiter geleitet.

Bestehen unmittelbare Risiken für den Verbrauchenden, so informieren die Bundesländer die Öffentlichkeit über die betroffenen Marken und deren Herstellerbetriebe.