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Fledermäuse

Die Fledermaus gehört in Deutschland zu den streng geschützten Tierarten. Wir, die Untere Naturschutzbehörde, kümmern uns um den Schutz dieser gefährdeten Tiere, denn Fledermausschutz ist heute in unserem stark besiedelten Gebiet dringend erforderlich.

Beschreibung


Die Fledermaus gehört zu den streng geschützten Tierarten. Sie dürfen sie nicht...

  • fangen,
  • verletzen
  • oder töten.

Außerdem dürfen Sie ihren Aufenthalts- und Zufluchtsorte nicht...

  • besuchen,
  • zerstören oder
  • für die Tiere unzugänglich machen.

Einige Fledermausarten leben am liebsten unter Dächern in älteren Häusern. Achten Sie bitte daher bei Dachsanierungen darauf, dass Sie die Tiere nicht stören und nach Beendigung der Arbeiten die Einflugmöglichkeiten offen bleiben.

Eine Liste mit Fledermausexperten im Kreis Mettmann finden Sie hier.

Weiterführende Informationen

Kontakt

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