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Meldung illegaler Abfallentsorgung

Eine rechtswidrige Entsorgung von Abfall (z.B. Wegwerfen, Liegenlassen, Wegschütten, Vergraben oder Verbrennen) kann zu einem Bußgeld führen. Die Einhaltung der Regelungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes wird durch die zuständigen Behörden überwacht.

Nach § 28 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) dürfen Abfälle zum Zweck der Beseitigung grundsätzlich nur in den dafür zugelassenen Anlagen behandelt, gelagert und abgelagert werden.

Verstöße können mit einem Bußgeld in Höhe von 100,- bis 100.000 € geahndet werden.

Bitte mailen Sie uns eine illegale Abfallentsorgung (wilde Kippe) und geben Sie bitte Ihre Rufnummer für eventuelle Rückfragen an.