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Grundsicherung im Alter & bei Erwerbsminderung

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung dient der Sicherung des notwendigen Lebensunterhalts von Menschen, die wegen ihres Alters oder aus medizinischen Gründen dauerhaft keiner Erwerbstätigkeit mehr nachgehen können. Informationen zur Zuständigkeit und Antragstellung finden Sie hier.

Die Grundsicherung ist eine Sozialleistung, die den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt von Menschen absichert, die wegen Alters oder aus medizinischen Gründen endgültig aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind und deren Einkünfte nicht mehr für den notwendigen Lebensunterhalt ausreichen.

Sie haben ein Recht auf Grundsicherung, wenn Sie Ihren Lebensunterhalt nicht bestreiten können,

  • nachdem Sie das 65. Lebensjahr vollendet haben oder
  • wenn Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben und aus medizinischen Gründen dauerhaft keine Erwerbstätigkeit aufnehmen können.

Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten der kreisangehörigen Städte: