Vermieterbefragung im Kreis Mettmann
Kreisverwaltung bittet um Unterstützung
KREIS METTMANN. Wie hoch sind die Wohnungsmieten im Kreis Mettmann und welche Kosten gelten als angemessen bei der Bewilligung von Sozialleistungen? Diese Fragen sollen mit Hilfe eines „Schlüssigen Konzeptes“ beantwortet werden können, das von der Rechtsprechung bei sozialrechtlichen Streitigkeiten über die angemessenen Unterkunftskosten als Entscheidungshilfe gefordert wird.
Mit der Erstellung dieses „Schlüssigen Konzeptes“ hat der Kreis Mettmann als Träger der Sozialhilfe nun das Forschungsinstitut Analyse & Konzepte aus Hamburg beauftragt. Um das Mietpreisniveau im Kreisgebiet zuverlässig und repräsentativ ermitteln zu können, wird eine möglichst breite Datengrundlage benötigt. In den vergangenen Wochen wurden bereits die bekannten Wohnungsunternehmen im Kreisgebiet befragt. Nun soll eine ergänzende Befragung zufällig ausgewählter Vermieter folgen. Hierzu werden in den nächsten Tagen rund 8.000 Schreiben des Landrates und Fragebögen zur Mietwerterhebung versandt.
An dieser Stelle ist nun die Teilnahmebereitschaft und Unterstützung der angeschriebenen Vermieter gefragt. Je höher der Rücklauf der versandten Fragebögen ist, desto verlässlicher kann das aktuelle Mietpreisniveau im Kreisgebiet abgebildet werden. Damit können im Kreis Mettmann zukünftig die Leistungen für die Unterkunftskosten angepasst und in angemessenem und gerechtem Umfang gewährt werden. Gleichzeitig erfolgt ein wichtiger Schritt zur Versorgung der Leistungsberechtigten mit dem ihnen zustehenden Wohnraum. Die Datenerhebung liegt damit nicht nur im Interesse der Leistungsberechtigten, sondern auch im Interesse der Vermieter und aller Steuerzahler. Der Kreis Mettmann bittet daher um rege Beteiligung an der Datenerhebung.
Die Daten werden anonymisiert erhoben und die zum Abschluss erstellte Übersicht lässt keinen Rückschluss auf einzelne Mieter oder Vermieter zu. Der Datenschutz wird zu jeder Zeit gewahrt. Die Teilnahme ist selbstverständlich freiwillig.
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