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Neuer Flyer für Schulen - "Die Gefahren des Toten Winkels"

Gemeinsam Unfälle vermeiden

Bild vergrößern: Der Flyer "Die Gefahren des Toten Winkels" liegt auf einem Tisch aus Holz. © Kreis Mettmann
Flyer "Die Gefahren des Toten Winkels"

KREIS METTMANN. Schulkinder auf die Gefahren durch den sogenannten „Toten Winkel“ aufmerksam zu machen – das ist ein wichtiger Eckpfeiler in der Radfahrausbildung in der vierten Klasse an den Schulen im Kreis Mettmann. Um die Gefahren des „Toten Winkels“ kindgerecht darzustellen, hat das Straßenverkehrsamt des Kreises Mettmann nun gemeinsam mit der Kreispolizeibehörde und der Kreisverkehrswacht einen Flyer erstellt. Anhand des Flyers wird den Kindern in verständlicher Sprache klargemacht, in welchen Bereichen sie von einem Lkw-Fahrer – trotz vorgeschriebener Abbiegeassistenten und großer Spiegel - nicht gesehen werden: etwa beim Abbiegen oder Überholen. Komplettiert wird der Flyer durch ein kleines Quiz, dessen Fragen dann ergänzend im Unterricht thematisiert werden. „Oftmals sind sich Kinder der Gefahr durch den toten Winkel im Straßenverkehr nicht bewusst. Mit dem Flyer wollen wir den kleinsten Verkehrsteilnehmern zeigen, wie man Situationen im Straßenverkehr richtig einschätzen und sich vor Gefährdungen so gut es geht schützen kann“, so Landrat Thomas Hendele. Die Abteilung Verkehrssicherheit des Straßenverkehrsamtes wird den Flyer samt weiteren Unterrichtsmaterialien in den nächsten Wochen an alle Grundschulen im Kreis Mettmann verteilen.

Hintergrund
In den vergangenen Jahren wurden seitens des Gesetzgebers einige neue Regelungen in Bezug auf die technische Ausstattung von Lkw auf den Weg gebracht: So gibt es seit 2022 die europaweite Verpflichtung, dass so genannte Abbiege-Assistenten in allen schweren Kraftfahrzeugen verbaut sein müssen. Bei neu zugelassenen Lkw und Bussen ab 3,5 Tonnen gilt die Einbaupflicht jedoch erst ab Juli 2024. Schätzungsweise neun von zehn schweren Fahrzeugen verfügen somit noch nicht über entsprechende Assistenz-Systeme.
Auch die Ausstattung neuerer Lkw mit weiteren Spiegeln verbessert zwar grundsätzlich die Sicht auf Radfahrer und Fußgänger – und auch der Fakt, dass Lkw mit einem Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen nur noch in Schrittgeschwindigkeit nach rechts abbiegen dürfen, steigert aus Sicht der Kooperationspartner im Kreis Mettmann die Sicherheit der Fußgänger und Radfahrer.
Diese Maßnahmen alleine reichen nach Auffassung des Straßenverkehrsamts, der Kreispolizei und der Kreisverkehrswacht jedoch nicht aus. Daher richtet sich der Appell der Kooperationspartner explizit auch an die so genannten „schwachen Verkehrsteilnehmer“: „Meiden Sie den toten Winkel – nur mit gegenseitiger Rücksichtnahme kommen alle sicher an ihr Ziel!“


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