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Land fördert Projekte für Neuzugewanderte und Geflüchtete

Auch für 2023 stehen wieder Mittel zur Verfügung

KREIS METTMANN. Seit 2016 finanziert das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen das Förderprogramm KOMM-AN NRW. Ziel der Förderung ist es, Treffpunkte zur Begegnung von Geflüchteten oder Neuzugewanderten und Einheimischen zu initiieren, Angebote in bestehenden Einrichtungen zu fördern oder auch bürgerschaftliches Engagement in der Flüchtlingshilfe weiter zu stärken.
Auch für das kommende Jahr stellt das Land wieder Mittel zur Verfügung. Der Kreis Mettmann leitet in Kooperation mit den kreisangehörigen Städten die erhaltenen Gelder auf Antrag an interessierte Vereine, Migrantenorganisationen, Wohlfahrtsverbände und weitere Akteure der Integrationsarbeit weiter.
Gefördert werden beispielsweise die Ausstattung und der Betrieb von Treffpunkten, Angebote zur Begleitung von Geflüchteten und Neuzugewanderten, die Erstellung von Medien oder Qualifizierungsangebote für ehrenamtlich Tätige.
Anträge nehmen die Flüchtlings- und Integrationsbeauftragten in den kreisangehörigen Städten entgegen, welche diese dann an das Kreisintegrationszentrum weiterleiten. Die Flüchtlings- und Integrationsbeauftragten geben auch Auskunft über die Antragsfristen.
Fragen zum Förderprogramm beantwortet das Kreisintegrationszentrum unter 02104 99-2173/-2162 oder per Mail an komm-an@kreis-mettmann.de . Hier können auch die Antragsformulare angefordert werden.