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Klage des BUND zur A 44

Landrat Hendele rechnet nicht mit Verzögerungen im Bauablauf

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BUND klagt beim Bundesverwaltungsgericht

KREIS METTMANN. Zur Klage des BUND gegen den im Wesentlichen die Entwässerung betreffenden Änderungsplanfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung zum Lückenschluss der A 44 äußert sich jetzt auch Landrat Thomas Hendele: "Mir war es vor allem wichtig zu wissen, ob die Klage eine Verzögerung im Bauablauf bedeutet. Nachdem das Bundesverwaltungsgericht die Klageschrift am Freitag der Bezirksregierung zugestellt hat, sehen wir etwas klarer – wenn auch noch nicht vollends klar. Die Klagebegründung durch den BUND steht noch aus. Der eingereichte Antrag, der darauf zielt, den Änderungsplanfeststellungsbeschluss für rechtswidrig erklären zu lassen, berührt aber offenbar zunächst einmal nicht die Vollziehbarkeit des Beschlusses. Insofern gehe ich davon aus, dass der Ausbau wie geplant fortgesetzt werden kann. Gleichwohl fehlt mir jedes Verständnis dafür, dass nach den vielen Abstimmungen und Gesprächen mit allen Beteiligten sogar im jetzigen weit fortgeschrittenen Stadium noch versucht wird, das Projekt zu torpedieren."

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