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Grundwasser im Hildener Westen ist mit PFT belastet

Trinkwasserversorgung ist nicht betroffen

HILDEN. Im westlichen Teil von Hilden – zwischen der Horster Allee und der westlichen Stadtgrenze sowie mehreren Grundstücken nördlich der Düsseldorfer Straße – ist derzeit das Grundwasser mit perfluorierten Tensiden (PFT) belastet.
Der Kreis Mettmann hat deshalb jetzt eine Allgemeinverfügung erlassen, die in den betroffenen Bereichen die Nutzung von Grundwasser aus Gartenbrunnen und dem ebenfalls verunreinigten Schlupkothensee für Bewässerungszwecke untersagt. Die Anwohner wurden außerdem per Postwurfsendung informiert.
Das Trinkwasser ist von der Verunreinigung nicht betroffen und kann bedenkenlos genutzt werden. Für Bewässerungszwecke in den Gärten empfiehlt das Umweltamt des Kreises die Nutzung von Regentonnen.
Die Grundwasserverunreinigung hat sich bereits bis auf das Gebiet der Stadt Düsseldorf ausgebreitet. Die Stadt Düsseldorf beabsichtigt daher, dem Umweltausschuss in seiner nächsten Sitzung am 2. Mai eine vergleichbare Allgemeinverfügung vorzulegen. Die Allgemeinverfügungen sind inhaltlich zwischen dem Kreis Mettmann und der Stadt Düsseldorf abgestimmt.
Gemeinsam wollen der Kreis Mettmann und die Stadt Düsseldorf weitere Verunreinigungen verhindern und die bereits entstandenen Verunreinigungen effektiv bekämpfen. Das Grundwassernutzungsverbot ist ein erster wichtiger Schritt, denn dadurch wird verhindert, dass verunreinigtes Wasser erneut in den Boden gelangt.

PFT sind künstlich hergestellte Verbindungen, die biologisch nicht abbaubar sind. Einzelne Verbindungen der Stoffgruppe stehen in dem Verdacht, krebserregend zu sein. In der Vergangenheit wurden PFT in vielen unterschiedlichen Bereichen der chemischen Industrie, der Metallverarbeitung und in speziellen Feuerlöschschäumen eingesetzt. Mittlerweile sind die Einsatzbereiche stark eingeschränkt worden.