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Fischerprüfung im März

Prüfungszulassung bis 7. Februar beantragen

Bild vergrößern: Ein Mann sitzt an einem Teich und angelt © Pixabay
Ein Mann angelt an einem Teich

KREIS METTMANN. Wer im März vor dem Prüfungsausschuss des Kreises Mettmann die Fischerprüfung ablegen möchte, muss seinen Antrag auf Zulassung zu dieser Prüfung bis spätestens zum 7. Februar bei der Unteren Fischereibehörde des Kreises (Düsseldorfer Str. 26, 40822 Mettmann) einreichen. Später eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden.
Die Fischerprüfung gliedert sich in einen theoretischen Teil mit schriftlichen Fragen und einen praktischen Teil. Die nächsten Termine sind am 8. und 11. März. Sollte sich zu wenige Teilnehmer anmelden, kann ein Prüfungstermin gestrichen werden. Das Mindestalter für die Teilnahme an der Prüfung ist 13 Jahre. Die Prüfungsgebühr beträgt 50 Euro.
Weitere Informationen finden sich auf der Homepage des Kreises www.kreis-mettmann.de unter dem Suchbegriff Fischerprüfung. Dort stehen auch die Antragsformulare für die Zulassung zur Prüfung zum Download bereit.

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