Fünf Irrtümer über Sonnenbrand und Sonnenschutz
Gesundheitsamt des Kreises Mettmann klärt auf
Kreis Mettmann. Sommer, Sonne, Sonnenschutz – passend zum Start der Ferien in wenigen Tagen räumt das Gesundheitsamt des Kreises Mettmann mit fünf Mythen rund um den Sonnenschutz und den Sonnenbrand auf. Denn diese Verbrennung der Haut kann gefährlich werden. „Sonnenschutz sollte daher ein wesentlicher Bestandteil des Alltags sein – ähnlich wie das Anschnallen im Auto“, sagt die Leiterin des Gesundheitsamtes im Kreis Mettmann, Dr. Ruzica Susenburger-Lange. Sie empfiehlt, schützende Kleidung, eine Kopfbedeckung und eine Sonnenbrille zu tragen. Außerdem warnt die Medizinerin vor einigen Irrtümern rund ums Thema Sonnenschutz.
1. Ein Sonnenbrand ist nur unangenehm, aber nicht schädlich.
Ein Sonnenbrand ist eine „schleichende“ Verbrennung. „Dabei handelt es sich um eine akute Reaktion unseres Körpers auf die UV-Strahlung. Übermäßige UV-Strahlung lässt unsere Haut langfristig nicht nur schneller altern, sondern erhöht auch das Entstehungsrisiko für Hautkrebs“, erklärt Dr. Ruzica Susenburger-Lange. Jeder vermiedene Sonnenbrand reduziere zudem das spätere Hautkrebsrisiko. Unabhängig von den akuten, teilweise sehr unangenehmen Auswirkungen eines Sonnenbrandes können auch langfristige Gesundheitsschäden auftreten.
2. Es reicht, dass ich aus der Sonne gehe, wenn mir heiß wird.
Diese Reaktion ist wichtig, um ernsthafte gesundheitliche Beschwerden zu vermeiden. Ein Hitzschlag kann tödlich enden. Ein Sonnenbrand kann aber schon vorher entstehen. „UV-Strahlen können – anders als Wärme und Licht – von menschlichen Sinnesorganen nicht wahrgenommen werden“, erklärt die Gesundheitsamtsleiterin des Kreises Mettmann weiter. Die Haut kann durch die UV-Strahlung auch ohne große Hitzeentwicklung verbrennen. Darüber hinaus gilt: Die Sonneneinstrahlung ist in den Mittagsstunden besonders hoch. Zwischen 11 und 15 Uhr sollte grundsätzlich der Schatten aufgesucht werden.
3. Bei bewölktem Himmel kann ich keinen Sonnenbrand bekommen.
Sonnenstrahlen bestehen aus drei wesentlichen Bestandteilen: Licht, Wärme und ultravioletter Strahlung (UV-Strahlung). Während Wärme und Licht für unsere menschlichen Sinnesorgane spürbar sind, kann UV-Strahlung nicht direkt wahrgenommen werden. Wie intensiv die UV-Strahlung ist, verrät der sogenannte UV-Index. Er dient als Orientierungshilfe dafür, wie sehr man sich an dem jeweiligen Tag schützen muss. Diesen Index kann man den gängigsten Wetter-Apps und Wettervorhersagen entnehmen. Auch an bewölkten Tagen kann UV-Strahlung auf uns einwirken und für einen Sonnenbrand sorgen.
4. Jede Sonnencreme hilft gleich gut.
Während jeder Schutz besser ist als keiner, ist es entscheidend, einen ausreichend hohen Lichtschutzfaktor (LSF) zu wählen, um effektiven Schutz zu gewährleisten. „Wir empfehlen, dermatologisch verträgliche Sonnencremes mit einem hohen Lichtschutzfaktor aufzutragen“, erklärt Dr. Ruzica Susenburger-Lange. „Er sollte mindestens 30, in sonnenreichen Regionen 50+ betragen. Bei vorgeschädigten Hautstellen, wie zum Beispiel Narben, ist sogar eine Sonnencreme mit einem Lichtschutzfaktor zwischen 80 und 100 empfehlenswert.“ Empfindliche Kinderhaut bedarf besonderem Schutz. Ob Sonnencreme auch gegen UV-A-Strahlung (die tiefer in die Haut eindringen kann und dadurch gefährlicher ist) schützt, ist auf dem Etikett extra gekennzeichnet. Wichtig: Die Sonnencreme-Reste aus der vergangenen Saison können die Haut eventuell noch schützen, sie können aber auch schon abgelaufen sein. Ein Blick auf die Tube macht in jedem Fall Sinn – wer unsicher ist, sollte lieber eine neue kaufen.
5. Einmal eincremen pro Tag gibt ausreichend Schutz.
Die Sonnencreme sollte in ausreichender Menge 20 bis 30 Minuten vor dem Sonnenbaden an allen Körperstellen (also auch Kniekehlen, Ohren oder Zehen) aufgetragen werden. Danach sollte nach jedem Abtrocknen neu eingecremt werden, spätestens aber alle zwei Stunden. Denn Reibung, aber auch das Schwimmbadwasser oder Schweiß beeinträchtigen den Schutzfilm auf der Haut. Wichtig: Der Lichtschutzfaktor gibt an, wie viel länger man bei richtiger Verwendung in der Sonne bleiben kann, ohne einen Sonnenbrand zu bekommen. Bei Lichtschutzfaktor 25 beispielsweise 25-mal länger als ohne Sonnencreme. Das erneute Eincremen verlängert nicht die maximale Schutzzeit, die durch den LSF und die individuelle Eigenschutzzeit definiert ist. Es sorgt lediglich dafür, dass der Schutz aufrechterhalten wird.
Wenn es trotzdem zu einem Sonnenbrand kommt: Die betroffenen Hautbereiche sollten gekühlt werden. Dafür eignen sich beispielsweise nasse Tücher oder Kühlpads aus dem Kühlschrank, aber auch Cremes mit einem hohen Feuchtigkeitsanteil. „Bei starken Schmerzen oder der Ablösung von Haut sollte eine Ärztin oder ein Arzt konsultiert werden“, sagt Gesundheitsamtsleiterin Dr. Ruzica Susenburger-Lange. Weitere Beratung zum Thema Sonnenschutz erhalten Interessierte bei niedergelassenen haus-, kinderärztlichen oder dermatologischen Praxen, in den Apotheken sowie auf der Internetseite der Deutschen Krebshilfe.
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