Aktuelles aus den Ämtern
Aktuelles der Führerscheinstelle
Pflichtumtausch Führerschein
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 15.02.2019 die 13. Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften beschlossen. Der Beschluss beinhaltet auch den sogenannten gestaffelten Pflichtumtausch aller vor dem 19.01.2013 ausgestellten Führerscheindokumente. Damit sollen bis zum 19.01.2033 alle Führerscheininhabenden in der Europäischen Union einen Führerschein nach gleichem Standard besitzen. Vorgesehen ist, den Zeitraum nach Geburtsjahr und Ausstellungsdatum des Führerscheins zu staffeln. Diese Regelung soll einen Ansturm auf die Fahrerlaubnisbehörden und unverhältnismäßig hohe Bearbeitungszeiten für die Bürgerinnen und Bürger vermeiden.
Ob und wann auch Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen und welche Unterlagen Sie benötigen, erfahren Sie in unserem Internet-Angebot auf der Seite Führerschein-Umtausch.
Weiterführende Informationen
Interne Links
Aktuelles zu Fischerei & Jagd
Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP)
Zu Ihrer Information hat das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen eine Vereinbarung über besondere Maßnahmen zur Prävention gegen die Verschleppung der Afrikanischen Schweinepest in nordrhein-westfälischen Schweinebeständen veröffentlicht.
Diese und weitergehende Informationen finden Sie auf den Internetseiten der LANUV und des FRIEDRICH-LOEFFLER-INSTITUT.
Weiterführende Informationen
Publikationen
- PDF-Datei: Afrikanische Schweinepest - Merkblatt für Wanderer und Pilzsammler (LANUV)
- PDF-Datei: Afrikanische Schweinepest - Vorsicht bei Jagdreisen
Externe Links
- LANUV: Die Afrikanische Schweinepest - eine Gefahr für unsere Wild- und Hausschweine
- LANUV: Schwarzwild/Afrikanische Schweinepest
- LANUV: Merkblatt zur ASP für Jägerinnen und Jäger
- LANUV: Was tun, wenn man ein totes Wildschwein entdeckt?
- FRIEDRICH-LOEFFLER-INSTITUT - Karten zur Afrikanischen Schweinepest
Kitzrettung
Jungwildretter sind regelmäßig in den Jagdrevieren im Kreis Mettmann im Einsatz. Der Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen appelliert, gefundenes Jungwild grundsätzlich nicht anzufassen. Durch die Geruchsübertragung vom Mensch auf das Tier, wird das Muttertier sonst sein Junges nicht mehr annehmen.
Auf gar keinen Fall dürfen Jungtiere aus Rettungsboxen der Jäger entlassen werden. Die Jungtiere werden sonst einem sehr hohen Tötungsrisiko mit qualvollem Ablauf ausgesetzt.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage der Deutschen Wildtierrettung: Deutsche Wildtierrettung e.V. - Wildtierrettung (deutsche-wildtierrettung.de)
Staupe beim Fuchs
Das Amt für Verbraucherschutz – Abteilung Veterinärwesen mahnt alle Hundebesitzende zur Vorsicht. Die hochansteckende Krankheit verläuft bei vielen Tieren, insbesondere bei Hunden, häufig tödlich. Sie tritt auch bei anderen Fleischfressern, wie Füchsen, Waschbären, Mardern oder Wölfen, auf.
Die Übertragung erfolgt durch Speichel, Kot, Urin, Nasen- und Augensekret infizierter Tiere. Die Erkrankung ist für den Menschen ungefährlich und nicht meldepflichtig. Umso wichtiger ist es, vorzusorgen und den eigenen Hund durch Impfung gegen diese Krankheit zu schützen. Wenn sich ein ungeschützter Hund infiziert hat, gibt es keine wirksamen Behandlungsmethoden.
Die Symptome der Krankheit können sehr unterschiedlich sein, von Husten und Atemnot über Erbrechen und Durchfall bis hin zu Lähmungserscheinungen. Die Staupeimpfung ist eine Standardimpfung bei Hunden. Wer sein Tier regelmäßig impfen lässt, schützt es und wirkt auch damit der Verbreitung des Virus entgegen.
Sollten Sie einen toten oder kranken Fuchs finden, fassen Sie das Tier auf keinen Fall an!
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Aktuelles zu Verbraucherschutz & Tiere
Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP)
Zu Ihrer Information hat das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen eine Vereinbarung über besondere Maßnahmen zur Prävention gegen die Verschleppung der Afrikanischen Schweinepest in nordrhein-westfälischen Schweinebeständen veröffentlicht.
Diese und weitergehende Informationen finden Sie auf den Internetseiten der LANUV und des FRIEDRICH-LOEFFLER-INSTITUT.
Weiterführende Informationen
Publikationen
- PDF-Datei: Afrikanische Schweinepest - Merkblatt für Wanderer und Pilzsammler (LANUV)
- PDF-Datei: Afrikanische Schweinepest - Vorsicht bei Jagdreisen
Externe Links
- LANUV: Die Afrikanische Schweinepest - eine Gefahr für unsere Wild- und Hausschweine
- LANUV: Schwarzwild/Afrikanische Schweinepest
- LANUV: Merkblatt zur ASP für Jägerinnen und Jäger
- LANUV: Was tun, wenn man ein totes Wildschwein entdeckt?
- FRIEDRICH-LOEFFLER-INSTITUT - Karten zur Afrikanischen Schweinepest
Blauzungenkrankheit
Aktuelles
- Seit einem Ausbruch im Kreis Kleve am 12.10.2023 hat das Land Nordrhein-Westfalen den Status als "BTV-frei" verloren.
- Am 09.07.2024 wurde der erste Ausbruch von BTV-3 in Wülfrath im Kreis Mettmann festgestellt.
- Der Verlust des Status "BTV-3 frei" ist mit Verbringungsbeschränkungen verbunden.
Anzeigepflicht
Nach dem europäischen Tiergesundheitsrecht ist die Blauzungenerkrankung eine Seuche der Kategorie C+D+E. Es müssen Maßnahmen ergriffen werden, um eine Ausbreitung in Gebiete die seuchenfrei sind oder ein Tilgungsprogramm haben, zu verhindern. In Deutschland ist die Blauzungenkrankheit anzeigepflichtig. Der Tierhalter (und andere für die Betreuung der Tiere verantwortliche Personen) muss den Verdacht auf und das Auftreten von BT dem zuständigen Veterinäramt mitteilen.
Allgemeines
In den Niederlanden wurden seit Anfang September 2023 mehrere 1.000 Infektionen bei Schafen, Ziegen, Rindern und Lamas festgestellt. In Nordrhein-Westfalen wurde am 12.10.2023 bundesweit der erste Ausbruch der Blauzungenerkrankung mit dem Serotyp 3 (BTV-3, siehe unten) amtlich bestätigt. Am 25.10.2023 folgte Niedersachsen mit der amtlichen Feststellung in einem Schafbestand. Somit haben Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und auch die Freie Hansestadt Bremen (aufgrund der räumlichen Nähe) den Status "seuchenfrei in Bezug auf Infektionen mit BTV" verloren. Bundesländer ohne einen amtlich festgestellten Ausbruch von BT behalten den Status. Aktuelle Informationen werden im TierSeuchenInformationsSystem (TSIS) des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) zur Verfügung gestellt. In Belgien traten die ersten Fälle im September 2023 mit BTV-3 auf, diese Länder haben ebenfalls ihren BTV-Freiheitsstatus verloren.
Der Verlust des BTV-Freiheitsstatus führt zur Einschränkung im innerdeutschen sowie innergemeinschaftlichen Verbringen von lebenden Tieren (siehe unten).
Empfängliche Arten
Betroffen sind Wiederkäuer wie zun Beispiel Rinder, Schafe, Ziegen und Wildwiederkäuer sowie Kamele (Camelidae), zu denen auch Alpakas und Lamas zählen. Andere Tiere können nicht am Blauzungenvirus erkranken. Auch für den Menschen ist die Erkrankung völlig ungefährlich.
Erreger
Bei dem Erreger der Blauzungenkrankheit handelt es sich um ein Virus, von dem es 24 klassische Serotypen (BTV 1-24) gibt. Die verschiedenen Serotypen besitzen unterschiedliche Proteine auf ihrer Virusoberfläche und weisen daher unterschiedliche Antigene Eigenschaften auf. Das bedeutet, dass das Immunsystem jeden Serotyp separat als eigenen Krankheitserreger erkennt und nicht in der Lage ist, andere Serotypen ebenfalls zu bekämpfen. Besteht eine Immunität gegenüber einem Serotyp ist das Tier nicht gegen die übrigen Serotypen geschützt. Eine sogenannte Kreuzimmunität liegt nicht vor.
Übertragung
Das Virus wird nicht von Tier zu Tier übertragen. Die Übertragung erfolgt indirekt durch Gnitzen (Cullicoides spp.). Gnitzen sind etwa 1-3 mm große Mücken, die dämmerungs- und nachtaktiv sind. Sie fliegen nur kurze Distanzen, können aber vom Wind über große Strecken transportiert werden. Die Gnitzen nehmen die Viren bei der Blutmahlzeit an einem infizierten Tier mit dem Blut auf. Das Virus vermehrt sich in dem Insekt und wird bei der nächsten Blutmahlzeit mit dem Speichel in das nächste Tier übertragen.
Krankheitsbild
Der Krankheitsverlauf ist sehr variabel. Es können symptomlose Verläufe auftreten bis hin zu schweren Erkrankungen. Abhängig vom Serotyp zeigen Rinder und Schafe unterschiedlich schwere Symptome. Die Erkrankung kann ausheilen und zu einer belastbaren Immunität führen. Dann ist das Tier vor einer erneuten Infektion mit dem gleichen Serotypen geschützt.
Symptome bei Rindern
- Erhöhte Körpertemperatur
- Milchrückgang
- Entzündungen der Zitzenhaut
- Entzündungen der Schleimhäute im Bereich der Augenlider, Maulhöhle und Genitalien
- Ablösungen von Schleimhäuten im Bereich der Zunge und des Mauls
- Blasen am Kronsaum
- Aborte (Fehlgeburten)
Symptome bei Schafen
- Erhöhte Körpertemperatur
- Apathie und Absonderung von der Herde
- Rötung und Schwellung der Maulschleimhäute
- Vermehrter Speicherfluss, Schaumbildung vor dem Maul
- Zunge und Hals können anschwellen, die Zunge kann aus dem Maul hängen
- Entzündung des Kronsaums, Lahmheit, Ausschuhen
- Aborte (Fehlgeburten)
Therapie und Impfung
Es ist lediglich eine symptomatische Therapie möglich. Die Krankheitserscheinungen können behandelt werden (zum Beispiel Fiebersenker, Schmerzmittel, Entzündungshemmer). Eine Bekämpfung des Virus selber ist im Tier nicht möglich.
Eine Impfung gegen BTV-8 ist möglich. Ein zugelassener Impfstoff gegen BTV-3 steht in der Europäischen Union zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht zur Verfügung. Allerdings ist mittels Rechtsverordnung des Bundes die Anwendung von drei BTV-3-Impfstoffen zur Seuchenbekämpfung seit dem 7. Juni 2024 vorerst gestattet. Diese Impfstoffe dürfen nicht mehr angewendet werden, sobald ein regulär zugelassener Impfstoff gegen BTV-3 zur Verfügung steht. Die alternative Anwendung eines BTV-8 Impfstoffes führt nicht zu einem adäquaten Schutz gegen BTV-3.
Da die Übertragung des Virus nicht von Tier zu Tier stattfindet, sondern über Gnitzen, ist der Schutz vor diesen entscheidend. Mögliche Bekämpfungsmaßnahmen sind:
- Reduzierung der Gnitzen durch Vermeidung von Staugewässern (zum Beispiel auf Weiden)
- Insektenbekämpfung im Stall
- Aufstallung empfänglicher Tiere während der Dämmerung und nachts
- Reppelentien (Abwehrmittel) reduzieren die Stichhäufigkeit der Gnitzen
Informationen bezüglich einer Gewährung von Beihilfen zur Impfung finden Sie auf der Homepage der Tierseuchenkasse Nordrhein-Westfalen.
Verbringungsbeschränkungen
Für die Verbringung von empfänglichen Tieren aus Nordrhein-Westfalen gelten Beschränkungen. Informationen zu den Verbringungsregelungen finden Sie auf der Internetseite zur Blauzungenkrankheit vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen.
Weiterführende Informationen
Publikationen
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Externe Links
Rechtsgrundlagen
- EG-Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung
- Durchführungsbestimmungen ... hinsichtlich der Genehmigung des Status "seuchenfrei" und des Status der Nichtimpfung ... in Bezug auf bestimmte gelistete Seuchen und der Genehmigung von Tilgungsprogrammen
- Durchführungsverordnung zur Änderung bestimmter Anhänge der Durchführungsverordnung
Staupe beim Fuchs
Das Amt für Verbraucherschutz – Abteilung Veterinärwesen mahnt alle Hundebesitzende zur Vorsicht. Die hochansteckende Krankheit verläuft bei vielen Tieren, insbesondere bei Hunden, häufig tödlich. Sie tritt auch bei anderen Fleischfressern, wie Füchsen, Waschbären, Mardern oder Wölfen, auf.
Die Übertragung erfolgt durch Speichel, Kot, Urin, Nasen- und Augensekret infizierter Tiere. Die Erkrankung ist für den Menschen ungefährlich und nicht meldepflichtig. Umso wichtiger ist es, vorzusorgen und den eigenen Hund durch Impfung gegen diese Krankheit zu schützen. Wenn sich ein ungeschützter Hund infiziert hat, gibt es keine wirksamen Behandlungsmethoden.
Die Symptome der Krankheit können sehr unterschiedlich sein, von Husten und Atemnot über Erbrechen und Durchfall bis hin zu Lähmungserscheinungen. Die Staupeimpfung ist eine Standardimpfung bei Hunden. Wer sein Tier regelmäßig impfen lässt, schützt es und wirkt auch damit der Verbreitung des Virus entgegen.
Sollten Sie einen toten oder kranken Fuchs finden, fassen Sie das Tier auf keinen Fall an!
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