Förderprogramm „2.000 x 1.000 Euro für das Engagement“
Die Landesregierung hat das Ziel, ehrenamtlich tätige Menschen mit ihren Organisationen und Initiativen zu unterstützen und die Rahmenbedingungen für ihr Engagement zu verbessern. Das Förderprogramm »2.000 x 1.000 Euro für das Engagement« ist ein Ergebnis der Engagementstrategie für das Land Nordrhein-Westfalen. Seit 2021 werden jährlich 2.000 Vorhaben zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements zu einem jährlich wechselnden Schwerpunktthema mit je 1.000 Euro gefördert.
Der Kreis Mettmann nimmt seit Beginn am Förderprogramm „2.000 x 1.000 Euro für das Engagement" teil. Hierbei werden dem Kreis insgesamt bis zu 49.000 Euro zur Förderung von bis zu 49 Projekten zur Verfügung gestellt.
Die Förderperiode des Jahres 2022 ist bereits abgeschlossen.
Im Jahr 2023 lautet das Schwerpunktthema »Zukunft gestalten – nachhaltiges Engagement fördern«.
Einen Antrag für das Jahr 2023 können Sie ab dem 1. Januar über das Förderportal Engagementfoerderung.nrw einreichen.
Eine Auswahl an umgesetzten Projekten finden Sie auf unserem YouTube-Kanal in der Playlist 2.000 x 1.000 Euro für das Engagement.
Wer nimmt an dem Förderprogramm teil?
Was wird gefördert?
Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen?
Welche Voraussetzungen gibt es?
Wie viel Geld erhalte ich? Welche Ausgaben können gefördert werden?
Jede förderfähige Maßnahme erhält einen Festbetrag in Höhe von 1.000 Euro in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Die förderfähigen Ausgaben der Maßnahme dürfen die Grenze von 1.000 Euro nicht unterschreiten.
Förderfähig sind Ausgaben, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Maßnahme entstehen. Hierzu zählen z.B. Ausgaben für Verbrauchsgüter (Getränke usw.), Ausgaben für die Bewerbung der geplanten Aktion (z.B. Plakate oder Flyer), Mietkosten für einen Pavillon am Veranstaltungstag, Arbeitsmittel (z.B. für Arbeitshandschuhe) oder auch Honorarkosten (z.B. für eine musikalische Begleitung).
Die im Rahmen von bürgerschaftlichem Engagement erbrachten Arbeitsleistungen können bei der Ermittlung der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben der geförderten Maßnahme im Umfang von bis zu 20 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben (maximal 200 Euro) berücksichtigt werden. Pro geleistete Arbeitsstunde können 15 Euro pauschal angesetzt werden, ohne dass eine Auszahlung an die ehrenamtlich Engagierten erfolgt.
Allgemeine Verwaltungsausgaben (z.B. Büromiete, Internetvertrag, Kontoführungsgebühren), die auch ohne das Projekt anfallen würden, sind nicht förderfähig.
Wie und bis wann kann ich einen Antrag stellen?
Der Antragszeitraum beginnt am 1. Januar 2023 und endet am 1. November 2023. Die Antragstellung erfolgt über das Förderportal Engagementfoerderung.nrw
Die Prüfung bzw. Bewilligung der Anträge erfolgt nach Reihenfolge des Online-Eingangs bei der Bewilligungsbehörde. Sobald die Fördermittel des Kreises Mettmann in Höhe von 49.000 Euro erschöpft sind, wird die Möglichkeit zur Antragsstellung geschlossen.
Welche Unterlagen muss ich einreichen?
Die Beantragung einer Förderung erfolgt über ein Online-Antragsformular, welches u.a. eine Beschreibung der geplanten Maßnahme sowie die Aufstellung der voraussichtlichen förderfähigen Ausgaben umfasst. Die Unterlagen sind bei der Antragsstellung online einzureichen und darüber hinaus samt rechtsverbindlicher Unterschrift per Post an die Bewilligungsbehörde zu senden.
Die Antragstellung erfolgt über das Förderportal Engagementfoerderung.nrw
Sie werden online von der Antragsstellung bis zur Verwendungsnachweiserbringung schrittweise angeleitet.
Muss ich einen Verwendungsnachweis erbringen?
Ja, ein Nachweis über die tatsächlichen Ausgaben ist der zuständigen Bewilligungsbehörde bis zum 28. Februar des Folgejahres im Form eines vereinfachten Verwendungsnachweises vorzulegen.
Analog der Antragsstellung erfolgt das Einreichen des Verwendungsnachweises über ein Online-Formular im Förderportal Engagementfoerderung.nrw, welches Sie unter dem Reiter »Meine Anträge« finden. Der Verwendungsnachweis ist sowohl online, als auch postalisch samt rechtsverbindlicher Unterschrift an die Bewilligungsbehörde zu senden.
Wann wird das Geld ausgezahlt?
Mit Eintreten der Bestandskraft des Zuwendungsbescheides, welcher Ihnen im Rahmen der Bewilligung Ihrer Maßnahme zugeht, wird der Festbetrag in Höhe von 1.000 Euro in einem Betrag ausgezahlt. Eine separate Anforderung der Auszahlung durch die Fördernehmerin oder den Fördernehmer ist nicht notwendig.
Rückblick auf die Förderperiode 2022
Im Jahr 2022 lautete das Schwerpunktthema: Gemeinschaft gestalten – engagierte Nachbarschaft leben.
Es konnten insgesamt 49 Maßnahmen, verteilt über das gesamte Kreisgebiet, unterstützt und durchgeführt werden. Der Schwerpunkt lag auf der Durchführung diverser Feste, z.B.: Nachbarschaftsfeste, Weihnachtsfestivitäten (auch für bedürftige Menschen), Sommerfeste, Kindergartenfeste, Kartoffelfest. Zudem fanden Aktionen statt, bei denen die Einbindung von geflüchteten Menschen - z.B.: Reparaturworkshop, Begegnungs- und Nachbarschaftsfest, Weihnachtsfeier für geflüchtete Menschen aus der Ukraine - im Vordergrund stand.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie auf der Seite der Landesregierung NRW: www.engagiert-in-nrw.de