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Hinweis zu elektronischem Widerspruch in Schwerbehindertenangelegenheiten


Bitte beachten Sie, dass die Nutzung des elektronischen Widerspruchs aktuell nur unter folgenden Voraussetzungen möglich ist:

  • Mobiltelefon mit AusweisApp2

  • Bundespersonalausweis oder elektronischer Aufenthaltstitel mit freigeschalteter elektronischer ID (eID)

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