Hinweis zu elektronischem Widerspruch in Schwerbehindertenangelegenheiten
Bitte beachten Sie, dass die Nutzung des elektronischen Widerspruchs aktuell nur unter folgenden Voraussetzungen möglich ist:
- Mobiltelefon mit AusweisApp2
- Bundespersonalausweis oder elektronischer Aufenthaltstitel mit freigeschalteter elektronischer ID (eID)