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Gleichstellung

Leichte Sprache: Frauenbeauftragte

Die Gleichstellungsstelle fördert die Gleichstellung von Frauen und Männern.

Das heißt: Männer und Frauen sollen die gleichen Rechte haben.

Aufgabe der Gleichstellungsstelle ist unter anderem:

  • das im Gesetz geschriebene Gleichstellungsgebot umzusetzen.
  • die Interessen von Männern und Frauen in der Kreisverwaltung berücksichtigen.
  • Diskriminierung von Frauen und Männern in der Kreisverwaltung vorbeugen.
    Diskriminierung heißt: Einige Menschen werden schlechter behandelt als andere Menschen.
  • Frauen zu fördern.
  • Projekte für Schüler im Kreis Mettmann zu fördern.
  • die Organisation des Runden Tisch gegen häusliche Gewalt im Kreis Mettmann.

Sind Sie als Frau von Gewalt betroffen?
Dann kann Ihnen das Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen helfen.
Die Beratung ist anonym.
Sie müssen nicht Ihren Namen sagen.
Rufen Sie an unter: 0 80 00 11 60 16.

Wo erhalten Sie weitere Infos?
Weitere Infos erhalten Sie auf unserer Internet-Seite in Alltags-Sprache unter Gleichstellung.

Leichte Sprache: Frage

Sie haben weitere Fragen?

Kreisverwaltung Mettmann
Gleichstellungsstelle
Telefon: 0 21 04 99-10 23
E-Mail: gleichstellungsstelle@kreis-mettmann.de

Kreisverwaltung Mettmann
Postfach
40806 Mettmann