Für die Erteilung einer Altlastenauskunft erhebt der Kreis Mettmann eine Gebühr gemäß Allgemeiner Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVwGebO NRW).
Die Höhe der Gebühr errechnet sich aus dem Zeit- und Arbeitsaufwand. Die Gebühr beträgt je angefangene Viertelstunde 17,50 €. Für Standardauskünfte wird in der Regel eine Gebühr zwischen 35-70 € berechnet. Anfragen mit außergewöhnlichem Aufwand können im Einzelfall auch eine höhere Gebühr erfordern.
Hinweis: Auf etwaige zusätzliche Vermittlungs- oder Servicegebühren, die von Drittanbietern erhoben werden, hat der Kreis Mettmann keinen Einfluss. Diese Gebühren werden nicht vom Kreis festgesetzt oder erhoben.