Inhalt

Im Falle einer Bewilligung werden Verwaltungsgebühren in Höhe von 0,4 % der Fördersumme erhoben.

Bei mangelnder Mitwirkung nach Antragstellung werden Gebühren über 500 Euro erhoben.

Die NRW.BANK erhebt einen Verwaltungskostenbeitrag (VKB). In den ersten zwei Jahren ab Leistungsbeginn wird dieser befristet nicht erhoben für Förderanträge, die bis zum Bewilligungsschlusstermin 30.11.2026 bewilligt werden.