Rechtliche Betreuung von Erwachsenen
Menschen brauchen eine rechtliche Betreuung,
wenn sie nicht selbst entscheiden können.
Zum Beispiel:
- weil sie krank sind.
- weil sie einen Unfall hatten.
- weil sie alt sind.
Sie können eine Vorsorgevollmacht machen.
Eine Vorsorgevollmacht heißt:
Sie bestimmen jemanden.
Dieser Mensch soll Ihre Sachen regeln,
wenn Sie es nicht mehr können.
Haben Sie keinen Menschen, brauchen Sie einen rechtlichen Betreuer.
Der Betreuer wird dann vom Gericht bestimmt.
Sie benötigen einen rechtlichen Betreuer?
Dann können Sie sich beraten lassen:
- bei den Sozialen Diensten Ihrer Stadt.
- beim Sozialpsychatrischen Dienst vom Kreis Mettmann.
Wo erhalten Sie weitere Infos?
Weitere Infos erhalten Sie auf unserer Internet-Seite in Alltags-Sprache unter Rechtliche Betreuung von Volljährigen.
Sie haben weitere Fragen?
Amt für Menschen mit Behinderung
Betreuungsstelle
Telefon: 0 21 04 99-2372
Fax: 0 21 04 99-53 53
E-Mail: betreuungsstelle@kreis-mettmann.de
Kreisverwaltung Mettmann
Postfach
40806 Mettmann