Betreuungsbehörde
Die Betreuungsbehörde beschäftigt sich mit der rechtlichen Stellvertretung von Volljährigen (§ 1814 BGB). Sie ist eine Fachabteilung des Sozialamts. Institutionen, Betroffene und deren Angehörige können sich mit Fragen zur rechtlichen Stellvertretung an die Betreuungsbehörde wenden.