Recht, Finanzen, dezentrale Digitalisierung
Die Abteilung für Rechtshilfe, Fachaufsicht und IT prüft die Rechtmäßigkeit des Handelns und Einhaltung von Verwaltungsvorschriften der einzelnen Abteilungen des Sozialamtes. Die Fachaufsicht gewährleistet die Recht- und Zweckmäßigkeit und ein einheitliches Handeln der Verwaltung.