In der Regel erhalten Menschen, die nicht Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union sind, für ihren Aufenthalt in Deutschland den computerlesbaren "elektronischen Aufenthaltstitel (eAT)".
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Aufenthaltstitel: Ab sofort Online-Antragsstellung möglich Wir bieten Ihnen neue Online-Dienste an, damit Sie Ihren Aufenthaltstitel bequem von zu Hause aus beantragen können. Nutzen Sie dafür auf dieser Seite den Reiter "Online-Services". Hinweis: Wenn Sie schon im Besitz einer Niederlassungserlaubnis sind und lediglich die Übertragung der Niederlassungserlaubnis benötigen, müssten Sie bitte das Downloadformular nutzen oder wie gewohnt den Antrag per Post oder E-Mail an die Ausländerbehörde schicken. |