Inhalt

Schwerbehinderte und gleichgestellte Arbeitnehmende sowie deren Arbeitgebende können Zuschüsse aus Mitteln der Ausgleichsabgabe erhalten.

Folgende finanzielle Leistungen können Sie bei uns beantragen:

Für Technische Arbeitshilfen

  • Beschaffung technischer Arbeitshilfen
  • Wartung und Instandsetzung
  • Ihre Ausbildung im Gebrauch der technischen Arbeitshilfen
  • Ersatzbeschaffung
  • Anpassung an die technische Entwicklung

Für die Hilfe zum Erreichen des Arbeitsplatzes (für Selbständige und Beamte)

  • Beschaffung eines Kraftfahrzeuges
  • notwendige behindertengerechte Zusatzausstattung
  • Erlangung eines Führerscheins

Für Hilfen zur wirtschaftlichen Selbstständigkeit

Sie können bei uns eine Unterstützung zur Gründung und zum Erhalt Ihrer selbstständigen beruflichen Existenz beantragen. Leistungen erhalten Sie dabei als zinsfreies Darlehen.

Ob und in welcher Höhe eine finanzielle Unterstützung bewilligt werden kann, ist u.a. von der Art der beantragten Hilfe abhängig. Auch die Zuständigkeit der Fachstelle für behinderte Menschen im Arbeitsleben ist von der beantragten Hilfe abhängig und richtet sich nach dem Ort des Arbeitsplatzes.

Wenn Sie bei einer Firma in Ratingen oder Velbert arbeiten, sprechen Sie bitte die Fachstelle für behinderte Menschen im Arbeitsleben bei den dortigen Stadtverwaltungen an. Die Kontaktdaten finden Sie unter Weiterführende Informationen.